Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung - Registrierung beantragen

Ablauf

Sie müssen die Registrierung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Benutzen Sie dazu das Datenformular für Privatpersonen. Füllen Sie auch das Formular PZ aus, wenn Sie weitere Bevollmächtigte oder vorgeschlagene Betreuer eintragen wollen. 

Senden Sie Ihre ausgefüllten Formulare per Post an die zuständige Stelle.

Sie können stattdessen auch den Onlineantrag ausfüllen oder einen institutionellen Nutzer mit der Registrierung beauftragen. Dies sind beispielsweise Notare, Rechtsanwälte, Betreuungsvereine oder -behörden.

Tipp: Das Justizministerium bietet auf seinen Internetseiten die Broschüre "Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung" an, in der auch Musterformulare enthalten sind.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 05.01.2015 freigegeben.

Gebühren

Für die Registrierung im Vorsorgeregister fallen unterschiedlich hohe Kosten an. Eine genaue Auflistung der Kosten finden Sie auf den Internetseiten des Zentralen Vorsorgeregisters.

Informationen

Falls Sie eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung erstellt haben, ist es sinnvoll, diese registrieren zu lassen.  Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer werden dann bestimmte Daten dazu elektronisch erfasst. Folgende Daten können in das Register eingetragen werden:

  • Daten des Vollmachtgebers beziehungsweise des Verfügenden:
    • Familien-, Geburts- und Vornamen
    • Geschlecht
    • Geburtsdatum und -ort
    • Anschrift
  • Daten des Bevollmächtigten beziehungsweise des zukünftigen Betreuers:
    • Familien-, Geburts- und Vornamen
    • Geburtsdatum
    • Anschrift
    • Telefonnummer
  • Datum, an dem die Urkunde errichtet wurde
  • Aufbewahrungsort der Urkunde
  • Angaben, zu welchem Zweck die Vollmacht erteilt beziehungsweise die Betreuungsverfügung verfasst wurde (Vermögensangelegenheiten, Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge, Angelegenheiten der Aufenthaltsbestimmung, sonstige persönliche Angelegenheiten)
  • Angaben über besondere Anordnungen und Wünsche

Hinweis: Das Zentrale Vorsorgeregister verwahrt nicht das Schriftstück, in dem die Vorsorgevollmacht beziehungsweise die Betreuungsverfügung erklärt wurde. Es erhält auch keine Kopie der Urkunde und keine detaillierten Informationen über ihren Inhalt.

Sollte der Vorsorgefall beziehungsweise der Betreuungsfall sehr plötzlich eintreten und Sie sich nicht mehr äußern können, hat das Gericht die Möglichkeit, über das Zentrale Vorsorgeregister zu klären, ob es eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung gibt. Wenn Sie dazu Angaben gemacht haben, kann das Gericht erfahren, wo die Urkunde aufbewahrt wird.

 

Voraussetzungen

Sie müssen eine Vorsorgevollmacht beziehungsweise eine Betreuungsverfügung erstellt haben.

Die Registrierung im Vorsorgeregister ersetzt nicht die Vorsorgevollmacht beziehungsweise Betreuungsverfügung an sich.