Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen

Ablauf

Die Verkäufer- oder die Käuferseite muss der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrags mitteilen. In den meisten Fällen übernimmt dies das beurkundende Notariat. Es beantragt schriftlich die Ausstellung des Negativzeugnisses bei der Gemeinde, in der das Grundstück liegt.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat dessen ausführliche Fassung am 05.11.2014 freigegeben.

Gebühren

Die Höhe der Gebühren für ein Negativzeugnis richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Informationen

Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Dies besteht beispielsweise bei:

  • Grundstücken, für die der Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festlegt
  • Grundstücken, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen

Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann. Mit dem Negativzeugnis bestätigt die Gemeinde Ihnen, dass sie

  • kein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat oder
  • dieses nicht ausübt.

Unterlagen

keine

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bezirk das Grundstück liegt