Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Umschulung von der Sonderschule in die allgemeine Schule beantragen

Ablauf

Die Umschulung können entweder

  • die bisher besuchte Sonderschule (nach Anhörung der Eltern) oder
  • die Eltern

bei der zuständigen Stelle beantragen.

Das Staatliche Schulamt entscheidet über den Antrag. Es benachrichtigt die Eltern schriftlich über das Ergebnis.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 24.11.2014 freigegeben.

Frist

keine

Gebühren

keine

Informationen

Schülerinnen und Schüler der Sonderschule können in eine allgemeine Schule übernommen werden. Die Umschulung erfolgt zu Beginn des folgenden Schuljahres.

Es ist auch möglich, sie zunächst probeweise für sechs Monate umzuschulen.

Unterlagen

Beantragt die bisher besuchte Sonderschule die Umschulung, muss sie folgende Unterlagen beilegen:

  • Bericht über das Lernverhalten
  • Leistungs- und Entwicklungsstand des Kindes
  • Vorschlag zur Klasseneinstufung in die Schule der anderen Schulart mit Empfehlungen für die weitere Förderung

Die Eltern müssen keine Unterlagen vorlegen.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist:

Lernverhalten und Leistungsstand des Kindes deuten darauf hin, dass es voraussichtlich eine allgemeine Schule erfolgreich besuchen kann.

Zuständigkeit

das für die besuchte Schule zuständige Staatliche Schulamt (als untere Schulaufsichtsbehörde)