Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Technische Unterstützung bei kerntechnischen Anlagen in bestimmten Ländern - Genehmigung beantragen

Ablauf

Die Genehmigung können Sie formlos bei der zuständigen Stelle beantragen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat dessen ausführliche Fassung am 29.08.2012 freigegeben.

Gebühren

gebührenfrei

Informationen

Die Erbringung technischer Dienstleistungen, wie Beratungen, Schulungen, Reparatur, Wartung und Instandsetzung, die im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Betrieb von Nuklearanlagen in Algerien, Indien, Irak, Iran, Israel, Jordanien, Libyen, Nordkorea, Pakistan oder Syrien stehen, darf nur nach vorheriger Genehmigung erfolgen.

Text

Nähere Hinweise finden Sie in dem Merkblatt "Kurzdarstellung Exportkontrolle" des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Unterlagen

formloser Antrag mit detaillierter Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistung

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Genehmigungspflicht ist, dass

  • dem Dienstleistungserbringer der oben genannte Zusammenhang seiner Dienstleistung mit der Errichtung oder dem Betrieb von Nuklearanlagen in den oben genannten Ländern bekannt ist oder
  • er vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hierüber unterrichtet wurde.

Zuständigkeit

das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)