Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Tierausstellung, Tiermarkt, Tierbörse - Veranstaltung beantragen

Ablauf

Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Dort erhalten Sie auch Informationen zum weiteren Verfahren und, wenn vorhanden, ein entsprechendes Formular.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat dessen ausführliche Fassung am 01.06.2012 freigegeben.

Frist

mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung

Gebühren

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob die Erlaubnis kostenpflichtig ist.

Informationen

Sie möchten Veranstaltungen mit Tieren durchführen?

Sie benötigen dafür eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz, wenn Sie

  • Tierbörsen zum Zweck des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen oder
  • gewerbsmäßig Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen.

Für bestimmte Veranstaltungen mit Tieren gelten zusätzlich tierseuchenrechtliche Regelungen:

  • Hunde- und Katzenausstellungen sowie ähnliche Veranstaltungen mit diesen Tieren
    Diese müssen Sie der zuständigen Behörde vier Wochen vor Beginn anzeigen, wenn
    • Hunde und Katzen aus EU-Mitgliedsstaaten oder Drittländern teilnehmen oder
    • die Ausstellung oder Veranstaltung in einem tollwutgefährdetem Bezirk stattfinden soll.
  • Viehausstellungen, Viehmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art
    Diese müssen Sie der zuständigen Behörde unter Angabe der Art der Veranstaltung mindestens vier Wochen vor Beginn schriftlich anzeigen.

Tipp: Nähere Auskünfte zu diesen Arten von Veranstaltungen erhalten Sie bei der zuständigen unteren Verwaltungsbehörde.

Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie möglicherweise vorlegen müssen.

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um die Erlaubnis zu erhalten, erfahren Sie bei der zuständigen Behörde.

Zuständigkeit

die untere Verwaltungsbehörde (Veterinärbehörde Ihres Land- oder Stadtkreises)