Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Schall- oder Geruchsemissionen von Industrieanlagen - Beschwerde einreichen

Ablauf

Wenden Sie sich telefonisch oder schriftlich an

  • das jeweilige Landratsamt,
  • die Stadtverwaltung des Stadtkreises oder
  • das Regierungspräsidium.

Hinweis: Ist die Behörde selbst nicht für diesen Betrieb zuständig, teilt sie es Ihnen mit und leitet Ihre Beschwerde an die zuständige Stelle weiter.

Bei konkreten Beschwerden über einzelne Firmen sollten Sie möglichst genaue Angaben machen, beispielweise:

  • Name des Betriebs
  • Zeiten der Belästigung (z.B. "Es ist immer gegen ... Uhr besonders laut.")
  • Art der Belästigung (z.B. "Es riecht wie ...")

Je genauer Ihre Beschreibung, desto einfacher und schneller kann die Behörde bei den jeweiligen Betrieben ermitteln.

Die Behörde bestätigt den Eingang der Beschwerde (Ausnahme: telefonisch eingehende Beschwerden) und beantwortet sie mündlich oder schriftlich.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 27.08.2012 freigegeben.

Frist

jederzeit

Um die Bearbeitung zu erleichtern, sollten sie sich möglichst zeitnah beschweren. Die Behörde kann so leichter feststellen, ob eine Anlage eine Störung hatte oder welche besonderen Stoffe gerade zu diesem Zeitpunkt verarbeitet wurden.

Gebühren

in den meisten Fällen keine

Hinweis: Entstehen bei den Ermittlungen mehr als geringfügige Kosten, kann die Behörde Verwaltungsgebühren erheben. Die Behörde informiert sie darüber.

Informationen

Sie wohnen in der Nähe industrieller Anlagen und fühlen sich durch deren Schall- und Geruchsemissionen in unzulässiger Weise gestört? In solchen Fällen können Sie sich an die zuständigen Überwachungsbehörden wenden. Dort erhalten Sie Informationen über die geltenden gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Lärm oder Gerüchen und auch über Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation.

Unterlagen

keine

Zuständigkeit

  • für kleinere und mittlere Gewerbe- und Industrieanlagen,
    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
  • für Großanlagen, die im Rahmen eines öffentlichen Verfahrens genehmigt werden (z.B. Chemieanlagen, Müllverbrennungsanlagen): das Regierungspräsidium