Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Sterbeurkunde beantragen

Ablauf

Sie können die Urkunde formlos

  • persönlich auf dem Standesamt des Sterbeortes beantragen oder
  • telefonisch beziehungsweise schriftlich (per Brief, Fax oder Mail) bestellen. In diesen Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären, ob die Urkunde zugesandt werden soll oder ob Sie sie abholen. Manche Städte und Gemeinden bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung auf ihren Internetseiten an. Auch die Bezahlung der Gebühren ist unterschiedlich geregelt. Sie sollten sie bei Bedarf erfragen.

Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nur möglich, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 03.03.2014 freigegeben.

Gebühren

Ausfertigungen der Sterbeurkunden zum Nachweis des Sterbefalls für

  • die Krankenkasse,
  • die gesetzliche Rentenversicherung,
  • das Versorgungs- und Sozialamt

sind gebührenfrei.

Auch die Sterbebescheinigung für die Bestattung ist in den meisten Fällen gebührenfrei. An ihrer Stelle kann das Standesamt auch eine mit dem Vermerk "Gilt nur für die Bestattung" versehene Sterbeurkunde ausstellen.

Weitere Urkunden (auch mehrsprachige Urkunden): je 12 Euro

Informationen

Sie benötigen eine Sterbeurkunde, wenn Sie

  • die Bestattung vorbereiten (beispielsweise Einsargung, Überführung),
  • den Nachlass abwickeln oder
  • Leistungen von gesetzlichen oder privaten Versicherungen in Anspruch nehmen wollen.

Die Sterbeurkunde enthält

  • die Vornamen und den Familiennamen des verstorbenen Menschen,
  • ggf. Geburtsnamen,
  • Ort und Tag der Geburt,
  • rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft (wenn sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt),
  • den letzten Wohnsitz,
  • den Familienstand,
  • Vornamen und Familiennamen des Ehegatten oder Lebenspartners beziehungsweise Lebenspartnerin, wenn die verstorbene Person zum Zeitpunkt seines Todes verheiratet war oder eine Lebenspartnerschaft führte
  • den Sterbeort und
  • den Zeitpunkt des Todes.

Der beglaubigte Ausdruck aus dem Sterberegister gibt die Einträge des Sterberegisters wieder.

Eine Internationale Sterbeurkunde ist eine mehrsprachige Sterbeurkunde, sodass Sie für die Verwendung im Ausland keine Übersetzung benötigen. Sie gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 8.September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern/Zivilstandsregistern angeschlossen haben. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.

Unterlagen

  • bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis/Reisepass
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person und Ausweis des oder der Bevollmächtigten
  • unter Umständen: Angabe des Sterbetages
  • Ferner können erforderlich sein:
    • Nachweis des rechtlichen Interesses
    • Nachweis des berechtigten Interesses (Geschwister)

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie 16 Jahre alt sind:

  • der Ehemann oder die Ehefrau, der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin der verstorbenen Person
  • Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sowie Kinder, Enkel und Urenkel der verstorbenen Person
  • Geschwister der verstorbenen Person, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes)

Zuständigkeit

das Standesamt des Sterbeortes