Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Sonderpädagogischer Förderbedarf - Umschulung von der allgemeinen Schule in die Sonderschule einleiten

Ablauf

Die Schulleitung der jeweiligen Schule leitet mit Zustimmung der Eltern die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ein. Die Eltern können dies auch selbst bei der Schulleitung beantragen.

Üblicherweise klärt eine Sonderschullehrkraft den sonderpädagogischen Förderbedarf. Um die körperliche Entwicklung und den Gesundheitszustand des Kindes festzustellen, kann der öffentliche Gesundheitsdienst eine Untersuchung durchführen.

Liegen die Gutachten vor, erhalten die Eltern einen Fördervorschlag und eine schriftliche Benachrichtigung über das weitere Vorgehen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 24.11.2014 freigegeben.

Frist

keine

Gebühren

keine

Informationen

Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen können von der allgemeinen Schule in eine Sonderschule umgeschult werden.

Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Voraussetzung ist:

Auch durch allgemeine oder integrierte Fördermaßnahmen ist eine ausreichende Förderung des Kindes in seiner Schulart nicht möglich.

Zuständigkeit

das für die besuchte Schule zuständige Staatliche Schulamt (als untere Schulaufsichtsbehörde)