Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Sonderpädagogischer Förderbedarf - Feststellung beantragen

Ablauf

Sind sich alle Beteiligten einig, dass Ihr Kind die Sonderschule besuchen soll, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Sie beantragen die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs selbst beim Staatlichen Schulamt oder
  • Sie stellen zusammen mit der allgemeinen Schule einen gemeinsamen Antrag.

Das Staatliche Schulamt berät sich mit der Sonderschule. Hält es den Antrag für berechtigt, bestätigt es die Entscheidung schriftlich.

Ist das Staatliche Schulamt nicht der Ansicht, dass Ihr Kind die Sonderschule besuchen soll, führt es zunächst ein Beratungsgespräch mit Ihnen. Danach beauftragt es eine bisher nicht beteiligte Sonderschullehrkraft mit der weiteren Begutachtung.

Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs beruht vor allem auf folgenden Punkten:

  • Angaben zur Vorgeschichte
  • Beschreibung der Lernvoraussetzungen und des Lern- und Leistungsverhaltens
  • individuelle Fähigkeiten und Entwicklungsstand des Kindes
  • falls vorhanden: Ergebnisse anerkannter Testverfahren

Die Sonderschullehrkraft schreibt ein Gutachten. Darin

  • erläutert sie die festgestellten Beeinträchtigungen und
  • stellt den Förderbedarf dar.

Hinweis: Um die körperliche Entwicklung und den Gesundheitszustand des Kindes festzustellen, kann der öffentliche Gesundheitsdienst eine Untersuchung durchführen.

Nach Abschluss des Feststellungsverfahrens benachrichtigt Sie das Staatliche Schulamt schriftlich

  • über die beabsichtigten Fördermaßnahmen und
  • den vorgeschlagenen Förderort.

Es stimmt diese Vorschläge mit Ihnen ab.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 24.11.2014 freigegeben.

Gebühren

keine

Informationen

Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf können die Sonderschule besuchen. Dafür muss das Staatliche Schulamt den sonderpädagogischen Förderbedarf Ihres Kindes feststellen.

Den Besuch der Sonderschule können entweder Sie als Eltern oder die zuständige Grundschule beantragen.

Text

Ausführliche Informationen über die Anmeldung zur Sonderschule erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung "Sonderschule - Kind für Aufnahme anmelden".

Unterlagen

falls die Schule den Antrag stellt: Pädagogischer Bericht

Hinweis: Hat der öffentliche Gesundheitsdienst Ihr Kind untersucht, muss das Staatliche Schulamt den ärztlichen Bericht dem Gutachten beifügen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für das Feststellungsverfahren sind:

  • Vorliegen oder Vermutung einer Behinderung oder eines sonderpädagogischen Förderbedarfs
  • Ein erfolgreicher Besuch einer allgemeinen Schule ist nicht zu erwarten.

Zuständigkeit

das für den Wohnort zuständige Staatliche Schulamt (als untere Schulaufsichtsbehörde)