Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Schadensmeldung - beschädigtes oder fehlendes Straßenschild melden

Ablauf

Geben Sie bei der Schadensmeldung möglichst an:

  • Die Art der Beschädigung,
  • Bezeichnung der Straße (z.B. A81, B10, Marktstraße, etc.),
  • den Straßenabschnitt (z.B. zwischen Ausfahrt A-Stadt und B-Dorf) mit Angabe der Fahrtrichtung und möglichst genauer Ortsangabe.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat dessen ausführliche Fassung am 18.01.2013 freigegeben.

Frist

  • Meldung von Schäden an Verkehrsschildern: möglichst sofort
  • Selbst verursachte Schäden: sofortige Meldung bei der Polizei

Gebühren

bei Meldung von Schäden: keine

bei Verursachung von Schäden: Haftung der oder des Verursachers

Informationen

Melden Sie der Straßenbaubehörde beschädigte Straßenschilder. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte, umgeknickte oder fehlende Straßenschilder können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.

Unterlagen

Unterlagen sind nur dann erforderlich, wenn Sie einen Schaden selbst verursacht haben sollten. Welche Unterlagen benötigt werden, ist dann im Einzelfall zu bestimmen.

Zuständigkeit

Je nach Straßenklasse sind unterschiedliche Behörden für die Behebung von Straßenschäden verantwortlich:

  • auf Autobahnen: das Regierungspräsidium
  • auf Bundes-, Landes-, oder Kreisstraßen außerhalb der Ortschaften: das jeweilige Landratsamt beziehungsweise der Stadtkreis
  • auf von Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten hängt es von der Einwohnerzahl und der betroffenen Straße ab: Bei Bundesstraßen ist die Stadt ab einer Einwohnerzahl von 80.000 zuständig; bei Landes- und Kreisstraßen ist die Stadt ab einer Einwohnerzahl von 30.000 zuständig, sonst das Landratsamt
  • auf allen anderen Straßen innerhalb der Ortschaften, z.B. in Wohn- und Gewerbegebieten, ist die Stadtverwaltung zuständig.

Bezugsorttext

Geben Sie den Ort ein, in dessen Nähe Sie die Beschädigung entdeckt haben.