Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Studienkredit der KfW beantragen

Ablauf

Sie müssen den Studienkredit der KfW beantragen. Dazu steht Ihnen ein Antragsformular zur Verfügung. Anhand der eingegebenen Daten wird automatisch ein Vertragsangebot erstellt, das Sie ausdrucken müssen. Es besteht aus Teil A, B und C.

Mit dem Vertragsangebot und gegebenenfalls weiteren Formularen gehen Sie zu einem Vertriebspartner Ihrer Wahl, der an dem Programm mitwirkt.

Vertriebspartner können akkreditierte Kreditinstitute und Studierendenwerke sein. Eine Übersicht über die Vertriebspartner finden Sie im Internet.

Diese Stellen

  • beraten Sie über
    • Ihren persönlichen Finanzierungsbedarf und
    • die Kreditkonditionen

und

  • prüfen, ob Sie die formalen Antragsvoraussetzungen erfüllen.

Das automatisch erstellte Vertragsangebot dürfen Sie erst in Anwesenheit eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin des Vertriebspartners unterzeichnen.

Der Vertriebspartner sendet das unterschriebene Vertragsangebot in elektronischer Form und auf dem Postweg an die KfW. Entscheidet die KfW positiv über Ihren Antrag, so erhalten Sie eine schriftliche Zusage. Nur die KfW entscheidet über die Kreditvergabe. Die Führung des Darlehenskontos bei der KfW erfolgt im Anschluss nur über das Online-Kreditportal.

Einen Rechtsanspruch auf den KfW-Studienkredit haben Sie nicht.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat dessen ausführliche Fassung am 11.07.2013 freigegeben.

Frist

Sie können beantragen, dass die KfW Ihnen die Beträge maximal drei Monate im Voraus auszahlt.

Beispiel: Sie stellen den Antrag im Juli. Die KfW zahlt Ihnen die erste Rate bei Studienbeginn im Oktober aus.

Gebühren

Für die zwingend erforderliche Mitwirkung des Vertriebspartners fällt eine Aufwandsentschädigung von 238 Euro an. Dieser Betrag wird direkt und automatisch an Ihren Vertriebspartner ausgezahlt und Ihrem Darlehenskonto belastet. Weitere Kosten entstehen für Sie nicht.

Informationen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem KfW-Studienkredit ein langfristiges Darlehen an. Es soll Studierenden helfen, die Lebenshaltungskosten während eines Studiums zu finanzieren. Dafür gewährt die KfW-Förderbank monatlich im Voraus Darlehensbeträge.

Sie können den KfW-Studienkredit zu folgenden Konditionen erhalten:

  • monatliche Auszahlung zwischen 100 Euro und 650 Euro
  • unabhängig von Einkommen, Vermögen und Studienfach
  • keine Sicherheiten erforderlich
  • Auszahlung des Kredits kann sich auf bis zu 14 Semester erstrecken
  • Rückzahlungsbeginn sechs bis maximal 23 Monate nach letzter Auszahlung
  • flexible Rückzahlung über maximal 25 Jahre
  • außerplanmäßige kostenfreie Rückzahlung in Tilgungsphase möglich
  • Festzinsoption in der Tilgungsphase

Hinweis: Der Zinssatz des Darlehens ist variabel. Die Anpassung an die aktuellen Kapitalmarktzinsen erfolgt halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober. Ein bei Vertragsschluss für jeweils 15 Jahre festgelegter Maximalzinssatz darf jedoch nicht überschritten werden. Eine Übersicht über die aktuellen Zinssätze finden Sie auf den Internetseiten der KfW.

Tipp: Prüfen Sie vor der Antragstellung, ob Sie den Kredit unbedingt benötigen oder andere Finanzierungsmöglichkeiten haben (Bedarfsrechner). Simulieren Sie einen Darlehensverlauf, um zu sehen, welche Verschuldung mit einem Kredit verbunden wäre (Tilgungsrechner). Erkundigen Sie sich, ob Sie ein zinsgünstiges Darlehen des Bundes (BAföG-Staatsdarlehen, BAföG-Bankdarlehen, Bildungskredit) in Anspruch nehmen können.

Text

Sie können den KfW-Studienkredit mit anderen Förderprogrammen wie dem BAföG oder dem Bildungskredit kombinieren.

Jeweils am 1. April und am 1. Oktober jeden Jahres, zu den sogenannten "Roll-Over-Terminen“ können Sie im Online-Kreditportal Änderungen veranlassen, z.B.

  • in der Auszahlungsphase
    • den monatlichen Auszahlungsbetrag verändern,
    • die Auszahlungsphase beenden,
    • den Zinsaufschub beantragen,
  • in der Tilgungsphase
  • den monatlichen Rückzahlungsbetrag ändern,
  • außerplanmäßige Tilgungen leisten,
  • einen Festzins beantragen.

Finanzierung eines Studiengangs, der zu einem ersten Hochschulabschluss führt (grundständiges Studium): Wie lange die Auszahlungsphase dauert, ist von Ihrem Alter abhängig. Entscheidend ist, wie alt Sie zum 1. April oder 1. Oktober vor Beginn der Finanzierung sind.

Wenn Sie höchstens

  • 34 Jahre alt sind, erhalten Sie eine Zusage über bis zu 14 Fördersemester.
  • 39 Jahre alt sind, erhalten Sie eine Zusage über bis zu 10 Fördersemester.
  • 44 Jahre alt sind, erhalten Sie eine Zusage über bis zu 6 Fördersemester. Wenn Sie die Finanzierung eines postgradualen Studiums oder einer Promotion beantragen, erhalten Sie als Studierende, die zum 1. April oder 1. Oktober vor Finanzierungsbeginn höchstens 44 Jahre alt sind, eine Zusage über bis zu 6 Semester.

Die anschließende Karenzphase von 18 bis 23 Monaten ist eine tilgungsfreie Zeit. In der Phase zahlen Sie lediglich die Zinsen aus dem ausgezahlten Darlehensbetrag, sofern Sie keinen Zinsaufschub gewählt haben. Auf Ihren Wunsch kann die Karenzphase auf bis zu 6 Monate verkürzt werden.

In der darauffolgenden Tilgungsphase zahlen Sie Ihr Darlehen in monatlichen Raten (Annuitäten bestehend aus Zins und Tilgung) innerhalb von maximal 25 Jahren oder bis zum 67. Lebensjahr zurück. Die Mindestrate beträgt 20 Euro.

Rechtzeitig vor Tilgungsbeginn stellt Ihnen die KfW einen Tilgungsplan im Online-Kreditportal ein.

Dieser sieht unter der Annahme eines gleich bleibenden Zinsniveaus eine reguläre Tilgungsdauer von 10 Jahren vor. Sie haben die Möglichkeit,

  • diesen zu akzeptieren oder
  • eine andere monatliche Rate zu wählen und so eine abweichende Tilgungsdauer zu erzeugen.

Sie können auch über das Online-Kreditportal einen Festzins beantragen:

  • während der letzten Roll-Over-Periode der Karenzphase zum Beginn der Tilgungsphase oder
  • während der Tilgungsphase zum nächsten 1. April oder 1. Oktober (Roll-Over-Termine)

Die monatliche Rate bestimmen Sie hierbei selbst.

Hinweis: Der Tilgungsplan der Festzinsvereinbarung ist für die Phase der Zinsfestschreibung verbindlich. Dies bedeutet, dass Sie die monatliche Rate nicht ändern können.

Außerplanmäßige Rückzahlungen müssen mindestens 100 Euro betragen. Sie können sie in jeder Darlehensphase zu den Roll-Over-Terminen vornehmen. Dies gilt auch im Falle einer Festzinsvereinbarung.

Möchten Sie die Ratenhöhe ändern oder außerplanmäßig zurückzahlen, müssen Sie dies jeweils bis zum nächsten 15. März oder 15. September über das Online-Kreditportal ankündigen.

Die KfW informiert Sie regelmäßig im Online-Kreditportal mit Kontoauszügen über die Darlehensentwicklung.

Die KfW verändert die von Ihnen festgelegten monatlichen Raten grundsätzlich nicht. Zinsänderungen werden über die Restlaufzeit des Darlehens berücksichtigt. Steigende Zinsen verlängern die Restlaufzeit. Fallende Zinsen verkürzen die Restlaufzeit.

Ausnahme: Überschreiten Sie die maximale Tilgungsdauer von 25 Jahren oder können Sie das Darlehen nicht bis zu Ihrem 67. Lebensjahr zurückzahlen, erhöht die KfW die monatlichen Raten, um diese Vorgaben einzuhalten.

Die KfW zieht die fälligen Beträge per Lastschrifteinzug zum Ersten eines Monats ein. Dazu müssen Sie der KfW ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

Unterlagen

  1. für die Antragstellung bei Ihrem Vertriebspartner (akkreditiertes Kreditinstitut oder Studierendenwerk):

Legen Sie Ihrem Vertriebspartner folgende Unterlagen vor:

  • Vertragsangebot Teil A, B und C,
  • gültige Studienbescheinigung für den beantragten Finanzierungsbeginn: (Haupt-)Studienfach, Fachsemester und angestrebter Abschluss müssen ersichtlich sein,
  • bei ausländischen Studierenden zusätzlich: das vollständig ausgefüllte Formular "Formblatt für nichtdeutsche Antragstellende",
  • Nachweis über eine bestehende eigene Kontoverbindung in Deutschland (z. B. durch Vorlage einer Maestro-Card),
  • im fortgeschrittenen Erst- oder Zweitstudium zusätzlich: das vollständig ausgefüllte Formular "Leistungsnachweis",
  • bei einem Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium oder einer Promotion zusätzlich: das vollständig ausgefüllte Formular "Nachweis akademischer Abschluss"
  • amtliches Ausweisdokument, aus dem sich die aktuelle Adresse ergibt (z. B. Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes)

 

  1. Nach Auszahlungsbeginn: Für jedes weitere Semester müssen Sie spätestens am 15. April bzw. 15. Oktober für das kommende bzw. angelaufene Semester bei einem Vertriebspartner (Kreditinstitut oder Studierendenwerk) vorlegen:
  • gültige Studienbescheinigung
  • Nachweisprotokoll: Sie können es im Online-Kreditportal durch Eingabe der Daten auf Ihrer Studienbescheinigung selbst erzeugen
  • gegebenenfalls Formblatt für den Leistungsnachweis bei der Finanzierung eines Erst- oder Zweitstudiums: einmalig spätestens am Ende des 6. Fördersemesters bei der KfW einreichen.
  • gegebenenfalls Nachweis über einen akademischen Abschluss (z. B. Diplom, Bachelor): Sie benötigen diesen Nachweis, um Auszahlungen für ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium oder eine Promotion zu erhalten.
  • Finanzierungszusagen über 14 Fördersemester: Sie erhalten in der Regel nur bis zum 10. Fördersemester eine monatliche Auszahlung. Für eine Fortführung der Zahlungen bis zum 14. Semester müssen Sie im 10. Fördersemester eine Bestätigung Ihrer Hochschule vorlegen, dass Sie Ihr Studium voraussichtlich in 4 weiteren Semestern erfolgreich abschließen werden. Hinweis: wenn Sie den Abschluss eines finanzierten Erststudiums der KfW bereits nachgewiesen haben und ein weiteres Studium absolvieren, brauchen Sie diesen Nachweis nicht.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Sie
    • haben die deutsche Staatsbürgerschaft oder
    • sind Familienangehörige oder Familienangehöriger einer oder eines Deutschen und halten sich mit ihr oder ihm in Deutschland auf. Ihre Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle.
    • sind EU-Staatsbürgerin oder -Staatsbürger und halten sich rechtmäßig seit mindestens drei Jahren ständig in Deutschland auf
    • sind Familienangehörige oder Familienangehöriger einer solchen Person mit EU-Staatsbürgerschaft und halten sich mit dieser im Bundesgebiet auf. Ihre Staatsbürgerschaft und die Dauer Ihres bisherigen Aufenthalts in Deutschland spielen keine Rolle.
    • sind Bildungsinländerin oder Bildungsinländer
  • Sie betreiben ein Erst-, Zweit-, Zusatz, Ergänzungs-, Aufbau- oder Masterstudium oder eine Promotion an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland in Voll- oder Teilzeit.
  • Auch Fernstudiengänge sind möglich. Ebenso können einzelne Auslandssemester gefördert werden, wenn Ihre Immatrikulation an der inländischen Hochschule weiterbesteht.
  • Sie studieren an einer förderfähigen Hochschule.
  • Sie dürfen bei Finanzierungsbeginn nicht jünger als 18 und nicht älter als 44 Jahre sein. Bereits absolvierte Semester des aktuellen Studiums werden auf das Höchstalter angerechnet.

Die KfW fördert nicht:

  • Studiengänge an Berufsakademien oder Dualen Hochschulen oder
  • vollständig im Ausland absolvierte Studiengänge

Zuständigkeit

die KfW Bankengruppe - Förderbank - Beratungszentrum Frankfurt am Main