Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen

Ablauf

Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an das zuständige Jugendamt. Es beurteilt Ihren Fall und entscheidet, ob die sozialpädagogische Familienhilfe für Sie eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.

Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die sozialpädagogische Familienhilfe in Ihrem Fall gestaltet werden soll, damit alle Familienmitglieder davon profitieren.

Hinweis: Die sozialpädagogische Familienhilfe soll in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe sein. Sie soll die Probleme einer Familie auf lange Sicht lösen und ist daher meist für einen längeren Zeitraum ausgelegt. Die genaue Dauer im Einzelfall bestimmt das Jugendamt gemeinsam mit allen Beteiligten und legt sie im Hilfeplan fest.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 11.05.2012 freigegeben.

Gebühren

Die Kosten der sozialpädagogischen Familienhilfe trägt das Jugendamt.

Informationen

Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Hilfe, die unmittelbar in der Familie und in deren Wohnung stattfindet. Die Familie bekommt Unterstützung in Alltagsfragen und in Form therapeutischer Aufarbeitung von Problemsituationen. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie.

Besonders geeignet ist die Sozialpädagogische Familienhilfe für Alleinerziehende, die mit der Bewältigung des familiären Alltags überfordert sind.

Unterlagen

Klären Sie direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Gewährung der sozialpädagogischen Familienhilfe sind:

  • Die sozialpädagogische Familienhilfe ist geeignet, den Betroffenen zu helfen.
    Das ist vor allem der Fall, wenn Sie
    • Probleme mit der Organisation des Alltags haben,
    • Unterstützung beim Umgang mit Ämtern, Schulen, Ärztinnen und Ärzten benötigen oder
    • Schwierigkeiten in der Versorgung und Erziehung Ihrer Kinder auftreten.
  • Die Eltern sind bereit, an der Veränderung mitzuarbeiten und ihr Leben in gewissen Bereichen umzustellen.

Nicht geeignet ist die sozialpädagogische Familienhilfe bei schwerwiegenden Problemen wie Drogen- oder Alkoholsucht eines Familienmitglieds. In solchen Fällen ist es besser, das Kind zumindest zeitweise außerhalb der Familie unterzubringen.

Zuständigkeit

das örtliche Jugendamt

Jugendamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.