Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Strafantrag stellen

Ablauf

Sie müssen den Strafantrag bei einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft zu Protokoll geben oder schriftlich stellen. Bei den Polizeibehörden können Sie den Antrag hingegen nur schriftlich stellen. Die Polizei hält hierfür die entsprechenden Formulare bereit.

Sie müssen Ihre vollständigen Personalien angeben:

  • Vor- und Familienname (eventuell auch Geburtsname)
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Anschrift

Wird der Strafantrag nicht weiter verfolgt, erhalten Sie einen Bescheid mit Angabe der Einstellungsgründe. Als Opfer haben Sie die Möglichkeit, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft anzufechten.

Hinweis: Im Strafprozess treten Sie als Zeuge oder Zeugin auf, nicht als Kläger oder Klägerin.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 03.01.2013 freigegeben.

Frist

Antragsdelikte: Antrag innerhalb von drei Monaten.

Die dreimonatige Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie von der Tat beziehungsweise dem Täter oder der Täterin erfahren.

Gebühren

keine

Informationen

Als Opfer einer Straftat haben Sie die Möglichkeit, durch einen Strafantrag eine Person strafrechtlich verfolgen zu lassen. Der Strafantrag bringt Ihren ausdrücklichen Wunsch zum Ausdruck, dass Sie die Strafverfolgung wünschen.

Hinweis: Bei der bloßen Anzeige einer Straftat handelt es sich demgegenüber lediglich um die Mitteilung eines strafrechtlich bedeutsamen Sachverhalts. Wenn Sie bei der Polizei eine Anzeige erstatten, weist diese Sie bei Antragsdelikten auf die Notwendigkeit eines Strafantrags hin.

Einen Strafantrag können Sie stellen, wenn Sie von einer Straftat selbst betroffen sind. Ein solcher Antrag ist allerdings nur bei "Antragsdelikten" möglich.

Antragsdelikte sind beispielsweise

  • Hausfriedensbruch,
  • Körperverletzung oder
  • Beleidigung,

also Straftaten, die in erster Linie Sie persönlich und nicht die Allgemeinheit betreffen.

Bei Straftaten, die nur auf Antrag verfolgt werden können, müssen Sie den Strafantrag innerhalb von drei Monaten stellen. Die dreimonatige Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie von der Tat beziehungsweise dem Täter oder der Täterin erfahren.

In bestimmten Fällen (z.B. Körperverletzung oder Sachbeschädigung) kann die Staatsanwaltschaft eine Strafverfolgung bei Antragsdelikten "wegen besonderen öffentlichen Interesses" auch von sich aus einleiten. Ein Strafantrag ist dann nicht erforderlich. Die Straftat kann hier sogar gegen den Willen des Opfers verfolgt werden.

Unterlagen

Personalausweis oder anderes Ausweisdokument

Voraussetzungen

Wenn eine Straftat nur auf Antrag verfolgt werden kann, kann in den meisten Fällen nur das Opfer selbst die Strafverfolgung beantragen.

Zuständigkeit

die Polizei, Staatsanwaltschaft oder das Amtsgericht