Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Rundfunkbeitrag anmelden

Ablauf

Sie müssen Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle anmelden. Sie können dies

 

  • formlos schriftlich tun,
  • ein Formular ausfüllen oder
  • einen Online-Dienst nutzen.

Das Formular liegt in der Regel in den Gemeinden aus. Sie können es auch aus dem Internet herunterladen.

Hinweis: Wenn Sie bisher Rundfunkgebühren gezahlt haben, werden diese automatisch auf den Rundfunkbeitrag umgestellt. Sie erhalten in der Regel Post vom Beitragsservice.

Tipp: Wenn für Sie die Beitragspflicht entfällt, beispielsweise weil ein anderer Bewohner in der Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie sich beim Beitragsservice abmelden.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Staatsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 27.10.2014 freigegeben.

Frist

Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie

  • dort wohnen,
  • dort gemeldet sind oder
  • im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.

 

Gebühren

Für Bürgerinnen und Bürger monatlich:

  • je Wohnung: EUR 17,98
  • jede weitere Wohnung: EUR 17,98

Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils drei Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.

 

Informationen

Im privaten Bereich müssen Sie für jede Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen. Es kommt nicht mehr darauf an, ob und gegebenenfalls welche Rundfunkgeräte Sie haben. Es gilt die Regel: eine Wohnung - ein Beitrag.

Der Rundfunkbeitrag umfasst alle

 

  • Rundfunkgeräte,
  • Smartphones und
  • Computer

innerhalb Ihrer Wohnung und in den Privatautos aller Wohnungsbewohner. Zahlt ein Bewohner oder eine Bewohnerin den Rundfunkbeitrag, ist damit die Beitragspflicht für alle in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt.

Diese Regelung gilt für

 

  • Familien
  • Wohngemeinschaften
  • unverheiratete Paare.

Sie sind Student oder Studentin und leben in einem Studentenwohnheim? Hier kommt es auf die genauen räumlichen Gegebenheiten vor Ort an. Sie müssen einen Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn Sie Ihr Zimmer durch einen eigenen Eingang direkt

 

  • vom Treppenhaus oder
  • einem Vorraum aus oder
  • von außen betreten können.

Sie müssen keinen Beitrag zahlen, wenn Sie Ihr Zimmer nur über eine andere Wohnung betreten können.

Hinweis: Für eine Zweitwohnung müssen Sie einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen.

Menschen mit Behinderungen und Empfänger staatlicher Leistungen können Erleichterungen erhalten.

Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.

Text

Der Rundfunkbeitrag hat die Rundfunkgebühr zum 1. Januar 2013 abgelöst.

Weitere Informationen zum neuen Rundfunkbeitrag finden Sie auf der gemeinsamen Web-Seite von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

 

Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Sie müssen sich beim Beitragsservice anmelden,

 

  • wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und
  • wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,

 

  • dass diese von niemandem bewohnt wird,
  • dass für diese kein Mietvertrag besteht und
  • dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

Zuständigkeit

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

Service-Telefon zum Beitragskonto:
018 59995 0100*
Service-Telefon zum Rundfunkbeitrag:
018 59995 0888*
Service-Fax: 018 59995 0105*

Service-Telefonzeiten:
Mo-Fr 7:00 - 19:00 Uhr

* 6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk.