Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Religionsunterricht - Abmeldung erklären

Ablauf

Sie müssen schriftlich erklären, dass Sie sich vom Religionsunterricht abmelden. Geben Sie diese Erklärung bei der Schulleitung ab. Je nach Alter gilt für Sie Folgendes:

  • vor Ihrem 12. Geburtstag:
    Beide Elternteile müssen die Erklärung unterschreiben.
  • nach Ihrem 12. und vor Ihrem 14. Geburtstag:
    Beide Elternteile müssen die Erklärung unterschreiben. Sie müssen zusätzlich Ihr ausdrückliches Einverständnis bei der Schulleitung abgeben.
  • nach Ihrem 14. und vor Ihrem 18. Geburtstag:
    Sie müssen die Erklärung unterschreiben. Zum Übergabetermin bei der Schulleitung müssen Ihre Eltern eingeladen werden.

Die Erklärung muss neben den Unterschriften der Elternteile beziehungsweise Ihrer Unterschrift folgende Angaben enthalten:

  • Name
  • Klasse
  • Datum

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 21.01.2015 freigegeben.

Frist

Spätestens zwei Wochen nach Beginn des Schulhalbjahres

Gebühren

keine

Informationen

In Baden-Württemberg können Sie als Schüler und Schülerin an den öffentlichen Schulen

  • evangelischen,
  • katholischen,
  • altkatholischen,
  • jüdischen,
  • syrisch-orthodoxen,
  • alevitischen und
  • bisher an einzelnen Standorten islamisch-sunnitischen

Religionsunterricht besuchen.

Religionsunterricht ist ein Pflichtfach. Wenn Sie nicht daran teilnehmen wollen, müssen Sie sich abmelden.

Daneben bieten viele Schulen das Pflichtfach "Ethik" an. Daran müssen Sie teilnehmen, wenn Sie nicht am Religionsunterricht teilnehmen.

Sie können ab Eintritt Ihrer Religionsmündigkeit im Alter von 14 Jahren selbst über Ihre Teilnahme am Religionsunterricht entscheiden. Vorher entscheiden Ihre Eltern oder die sonst Erziehungsberechtigten darüber. Ab 12 Jahren dürfen Sie jedoch nicht gegen Ihren Willen in einem anderen Bekenntnis erzogen werden. Auch können Ihre Eltern Sie nicht mehr gegen Ihren Willen abmelden.

Hinweis: Eine erneute Anmeldung zum Religionsunterricht kann die Schule zum nächsten Schulhalbjahr berücksichtigen.

Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Sie müssen Glaubens- und Gewissensgründe vorbringen, die der Teilnahme am Religionsunterricht entgegen stehen.

Hinweis: Eine Überprüfung der angegebenen Glaubens- und Gewissensgründe findet nicht statt.

Zuständigkeit

die jeweilige Schule