Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Rundfunkbeitrag für Unternehmen, Selbständige und Institutionen - abmelden

Ablauf

Sie müssen sich schriftlich bei der zuständigen Stelle abmelden. Hierbei müssen Sie Angaben machen zu

 

  • dem Grund der Abmeldung,
  • dem Datum der Betriebseinstellung,
  • dem Datum, zu welchem die Zulassung des beitragspflichtigen Fahrzeugs endete.

Füllen Sie dazu am besten das vorgesehene Formular aus und unterschreiben Sie es. Es liegt in der Regel bei Ihrer Gemeinde aus. Sie können es auch aus dem Internet herunterladen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Staatsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 27.10.2014 freigegeben.

Frist

Die Beitragspflicht endet erst mit Ablauf des Monats, in welchem Sie sich beim Beitragsservice abmelden. Zu diesem Zeitpunkt muss

  • der Betrieb oder die Betriebsstätte bereits geschlossen sein,
  • die Zulassung des Kraftfahrzeugs bereits erloschen sein.

Gebühren

keine

Informationen

Sie müssen Ihre Betriebsstätte beim Beitragsservice abmelden, wenn Sie Ihren Betrieb endgültig aufgeben oder schließen. Ebenso müssen Sie Kraftfahrzeuge abmelden, wenn deren Zulassung endet.

Achtung: Erst wenn Sie sich abgemeldet haben, müssen sie keine Rundfunkbeiträge mehr zahlen.

Text

Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

Unterlagen

  • Abmeldebestätigung: Gewerbeabmeldung, Nachweis über Löschung der Firma im Handelsregister, Eintragung des Auflösungsbeschlusses der GmbH im Handelsregister
  • Abmeldebestätigung der Straßenverkehrsbehörde
  • gegebenenfalls Nachweis, aus dem die vorübergehende Stilllegung hervorgeht, beispielsweise Bestätigung des Steuerberaters/ Wirtschaftsprüfers oder eine Bestätigung des örtlichen Fremdenverkehrsamts

Voraussetzungen

  • Sie geben Ihren Betrieb oder eine Ihrer Betriebsstätten endgültig auf.

Hinweis: Wenn Sie Ihren Betrieb nur vorübergehend, aber für mindestens drei aufeinanderfolgende Monate einstellen, können Sie einen Antrag auf Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht für den Zeitraum der Stilllegung beantragen.

  • Die Zulassung für Ihr beitragspflichtiges Fahrzeug endet.

Hinweis: Es kommt nicht darauf an, ob Sie das Fahrzeug gegebenenfalls nur vorübergehend oder aber endgültig stilllegen wollen. Entscheidend ist, dass die Zulassung endet.

Zuständigkeit

ARD ZDF Deutschlandradio

Beitragsservice

50656 Köln

Service-Telefon zum Beitragskonto:

018 59995 0100*

Service-Telefon zum Rundfunkbeitrag:

018 59995 0888*

Service-Fax: 018 59995 0105*

Service-Telefonzeiten:

Mo-Fr 7:00 - 19:00 Uhr

* 6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk