Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Problemstoffe aus Privathaushalten entsorgen

Ablauf

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.

Tipp: Auskünfte erteilt auch die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 27.05.2014 freigegeben.

Gebühren

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

Informationen

Zu den "gefährlichen Abfällen", auch "Problemstoffe" oder "Sonderabfälle" genannt, zählen Abfälle, die bei der Anwendung und Entsorgung gesundheits- oder umweltgefährdend sein können. Deshalb müssen Sie sie getrennt vom Hausmüll entsorgen.

Beispiele: nicht mehr benötigte oder unbrauchbare Abbeizmittel, Abflussreiniger, Farben, Lacke, Klebestoffe, Laugen, Säuren, Chemikalien wie Fotochemikalien, Altöl, Pflanzenschutzmittel und Düngemittel, Putz- und Reinigungsmittel, aber auch Akkus, Batterien, Energiesparlampen und vieles mehr.

Tipp: Das Umweltministerium bietet weitere Informationen zur Entsorgung von Batterien und Akkus, Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren, CDs und DVDs sowie alten Medikamenten.

Hinweis: Stammen die "gefährlichen Abfälle" aus Gewerbe und Industrie, dann ist das Nachweisverfahren nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz durchzuführen.

Rechtsgrundlage

die jeweilige örtliche Satzung

Unterlagen

keine

Zuständigkeit

die Abfallbehörde

Abfallbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt