Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Passersatz für Ausländer (Notreiseausweis) beantragen

Ablauf

Den Notreiseausweis müssen Sie persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Um den Notreiseausweis schneller zu erhalten, können Sie Ihre Personal- und Reisedaten vorher elektronisch an die zuständige Stelle übermitteln. Diese nimmt Kontakt mit Ihnen auf.

Tipp: Weitere Informationen zur Beantragung eines Notreiseausweises als Passersatz erhalten Sie auch unter der kostenlosen 24-Stunden-Hotline der Bundespolizei unter 0800 6 888 000.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 04.11.2014 freigegeben.

Frist

keine

Gebühren

  • EUR 25,00
  • für eine Bescheinigung der Rückkehrberechtigung in das Bundesgebiet auf dem Notreiseausweis: EUR 15,00

Informationen

Sie möchten ins Ausland reisen, verfügen aber über kein gültiges Reisedokument? Wenn Sie Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines der folgenden Staaten sind, können Sie einen Notreiseausweis erhalten:

Hinweis: Staatsangehörige anderer Staaten, die einen Aufenthaltstitel oder eine Aufenthaltsgestattung vorweisen können, müssen bei der Ausländerbehörde vor Antritt ihrer Reise einen "Reiseausweis für Ausländer" beantragen. Für deutsche Staatsangehörige gibt es als Passersatz einen eigenen Reiseausweis.

Der Notreiseausweis ist kein vollwertiger Ersatz für den Reisepass. Sie dürfen damit aus Deutschland aus- und anschließend wieder einreisen. Weitere Reisen in andere Staaten sind nicht möglich. Der Notreiseausweis gilt für die Dauer der Reise, höchstens jedoch einen Monat.

Achtung: Andere Staaten sind nicht verpflichtet, den Notreiseausweis als Reisedokument zu akzeptieren. Auch Fluggesellschaften können die Mitnahme mit einem Notreiseausweis verweigern.

Tipp: Auf den Seiten der Bundespolizei finden Sie eine Liste der Staaten, die in Deutschland ausgestellte Passersatzpapiere anerkennen. Beachten Sie jedoch, dass ausländische Grenzbehörden diese Praxis jederzeit kurzfristig ändern können.

Unterlagen

  • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit - üblicherweise durch den abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis - in Ausnahmefällen auch durch
    • Kopien des abgelaufenen Reisepasses oder Personalausweises oder
    • Ihre Geburtsurkunde in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Führerschein)
  • für Staatsangehörige der Staaten, die im Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 der Verordnung aufgelistet sind: Nachweis der Berechtigung zum Aufenthalt in der EU, Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz (und zur Rückkehr dorthin)
  • bei der Abholung: ein aktuelles Passfoto

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Ausstellung eines Notreiseausweises sind:

  • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit können festgestellt werden.
  • Es bestehen keine
    • Sicherheitsbedenken,
    • Ausreiseuntersagung oder
    • Passversagungsgründe.
  • bei Minderjährigen: Einverständnis der gesetzlichen Vertreter
  • Vermeidung einer unzumutbaren Härte oder besonderes öffentliches Interesse

Zuständigkeit

die Grenzbehörde (z.B. am Flughafen)