Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Massenaufstieg von Kinderluftballons - Erlaubnis beantragen

Ablauf

Sie können die Genehmigung schriftlich oder telefonisch beantragen. Die zuständige Stelle bietet im Internet auch einen Telefax- und einen Onlineantrag an.

Im Antrag müssen Sie angeben:

  • geplanter Zeitraum und Datum des Aufstieges
  • Ort des Aufstiegs (genaue Anschrift)
  • Anzahl der Ballons
  • Kontaktdaten einer Ansprechperson für Rückfragen

Ausnahmen vom Aufstiegsverbot für Luftballons, das in einer Entfernung von 1,5 Kilometern von Flugplätzen gilt, kann das für diesen Aufstiegsort zuständige Regierungspräsidium zulassen.

Hinweis: Falls der Massenaufstieg der Ballons im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung stattfindet, müssen Sie diese Veranstaltung genehmigen lassen. Wenn Sie dabei öffentliche Verkehrsflächen über das normale Maß hinaus nutzen wollen, kann dies eine erlaubnispflichtige Sondernutzung darstellen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat dessen ausführliche Fassung am 24.11.2014 freigegeben.

Frist

mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung

Gebühren

keine

Informationen

Möchten Sie bei einer öffentlichen Veranstaltung einen Luftballonwettbewerb durchführen, benötigen Sie eine Flugverkehrskontrollfreigabe.

Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Die Erlaubnis benötigen Sie für folgende Fälle:

  • Aufstiege von einzelnen unbemannten Freiballons mit einer Gesamtmasse von Ballonhülle und Ballast von mehr als 0,5 Kilogramm. Freiballons sind mit einem Traggas, das leichter als Luft ist, oder mit Heißluft gefüllt.
  • Aufstiege von gebündelten unbemannten Freiballons
  • Massenaufstiege von unbemannten Freiballons in folgenden Bereichen:
    • in der Umgebung der internationalen Verkehrsflughäfen (z.B. Flughafen Stuttgart)
    • im Umkreis von 15 Kilometern um Regionalflughäfen (z.B. Friedrichshafen)
    • im Umkreis von 15 Kilometern um Militärflugplätze,
    • im Umkreis von 1,5 Kilometern um zivile Flugplätze sowie
    • beim Aufstieg von mehr als 500 Ballons

Für Aufstiege von weniger als 500 Ballons, die außerhalb der genannten Bereiche stattfinden, benötigen Sie keine besondere Freigabe, wenn Sie

  • die Ballons nicht bündeln,
  • keine gasbefüllten Ballons benutzen und
  • keine harten Gegenstände an den Ballons befestigen.

Zuständigkeit

  • die Deutsche Flugsicherung
  • das für Ihren Bezirk zuständige Regierungspräsidium