Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Mitteilung über die Beschäftigung werdender Mütter

Ablauf

Als Arbeitgeber müssen Sie dem Regierungspräsidium mitteilen, dass Sie eine werdende Mutter beschäftigen. Hierzu können Sie das auf den Seiten der Regierungspräsidien in Baden-Württemberg angebotene Formular nutzen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat ihn am 04.02.2009 freigegeben.

Frist

Sie müssen die Meldung unverzüglich, nachdem Sie von der Arbeitnehmerin über die Schwangerschaft informiert wurden, vornehmen.

Informationen

Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin und den mutmaßlichen Tag der Entbindung unverzüglich dem zuständigen Regierungspräsidium mitteilen. Damit dies möglich ist, sollen werdende Mütter ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft informieren, sobald sie von der Schwangerschaft erfahren, auch um die ihnen zustehenden Schutzbestimmungen des Mutterschutzes in Anspruch nehmen zu können.

Als Arbeitgeber können Sie eine schriftliche Bestätigung des behandelnden Arztes oder der Hebamme mit dem voraussichtlichen Tag der Entbindung verlangen. Die dafür anfallenden Kosten müssen Sie übernehmen, soweit diese nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden.

Tipp: Was Sie als Arbeitgeber bei der Beschäftigung einer werdenden Mutter beachten müssen, finden Sie auf den Seiten des Regierungspräsidiums unter dem Stichwort "Mutterschutz". Je nach Berufszweig sind ganz unterschiedliche Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Gesundheitsamtes unter Infektionsfrei.de sowie in der Broschüre "Mutterschutz und Elternzeit" des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg.

Zuständigkeit

das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk der Betrieb Ihres Unternehmens liegt, in dem die werdende Mutter beschäftigt ist