Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Liegenschaftskataster - Einsicht oder Auszug beantragen

Ablauf

Für Einsicht in oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster müssen Sie einen formlosen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen. Zuständig ist die Verwaltung des Stadtkreises oder des Landkreises, in dem sich die Liegenschaft (Gebäude, Grundstück, Flurstück) befindet. Bei Gemeinden, denen die Vermessungsaufgaben übertragen sind, ist die Gemeindeverwaltung zuständig. Im Antrag müssen Sie

  • Angaben zu Ihrer Person machen,
  • angeben, für welche Informationen Sie sich interessieren und für welchen Zweck Sie diese verwenden und
  • für Angaben zum Eigentum ein berechtigtes Interesse darlegen.

Ingenieur- und Architekturbüros  benötigen im Rahmen von Aufträgen möglicherweise Informationen aus dem Liegenschaftskataster. Sie können dann ebenfalls Einsicht nehmen oder Auszüge erhalten.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat dessen ausführliche Fassung am 07.05.2012 freigegeben.

Frist

keine

Gebühren

Gebühr: je nach Format und Umfang des Auszugsinhalts

Informationen

Im Liegenschaftskataster sind flächendeckend und aktuell alle Flurstücke und Gebäude auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen eingetragen. Um beispielsweise einen Bauantrag stellen zu können, benötigen Sie einen Lageplan. Grundlage des Lageplans ist ein aktueller Auszug aus dem darstellenden Teil des Liegenschaftskatasters. Dieser Auszug wird auch Katasterkarte oder Liegenschaftskarte genannt. Der Auszug dient auch noch folgenden Zwecken:

  • Nachweis der Grundstücksgrenzen
  • Planung und Bodenordnung
  • Grundstücksverkehr

Jede Person kann Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen und Auszüge aus den Datenbeständen erhalten.

Unterlagen

Wenn Sie nicht der Eigentümer oder die Eigentümerin sind: Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse ergibt

Voraussetzungen

  • Für Einsicht oder Auszüge: Angabe des Verwendungszwecks
  • Für weitere Informationen zum Eigentum: berechtigtes Interesse

Zuständigkeit

  • wenn sich Ihre Liegenschaft in einem Stadtkreis befindet: die Stadtverwaltung des Stadtkreises
  • wenn sich Ihre Liegenschaft in einem Landkreis befindet: das Landratsamt oder bei Gemeinden, denen die Vermessungsaufgaben übertragen sind, die Gemeindeverwaltung

Bezugsorttext

Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der sich das Grundstück befindet.