Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung - nicht sichere Lebens- oder Futtermittel melden

Ablauf

Über nicht sichere Lebens- oder Futtermittel müssen Sie unverzüglich schriftlich oder elektronisch die zuständige Stelle informieren.

Sie müssen folgende Informationen übermitteln:

  • Zeitpunkt und Ergebnis der Analyse
  • angewendete Analysenmethode und
  • Auftraggeber der Analyse

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat dessen ausführliche Fassung am 12.06.2012 freigegeben.

Frist

unverzüglich

Gebühren

keine

Informationen

Führt Ihr Labor im Auftrag von Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmen Analysen bei Lebensmitteln oder Futtermitteln durch? Dann sind Sie verpflichtet, nicht sichere Lebens- oder Futtermittel zu melden.

Folgende Fragen müssen Sie als Verantwortlicher oder Verantwortliche eines Labors im Zusammenhang mit der neuen Meldepflicht prüfen:

  • Handelt es sich um eine in Deutschland von einem Lebensmittel oder Futtermittel gezogene Probe?
  • Nehmen Sie aufgrund der Analyseergebnisse an, dass die Anforderungen der Lebensmittel- oder Futtermittelsicherheit nicht eingehalten werden? Besteht daher ein Verkehrsverbot?

Hinweis: Diese Meldepflicht gilt seit dem 4. August 2011. Sie ergänzt die Pflichten der Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer. Diese müssen unverzüglich die für Sie zuständigen Stellen über ergriffene Maßnahmen unterrichten, wenn Sie annehmen, dass die von Ihnen in Verkehr gebrachten Lebens- oder Futtermittel nicht sicher sind.

Text

Hinweis: Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht nicht sicherer Lebens- oder Futtermittel (nicht erfolgte, unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitige Unterrichtung) stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die zuständige Stelle kann ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro verhängen.

Weitere Informationen über die amtliche Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg erhalten Sie im Portal des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und auf den Internetseiten der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter sowie der Veterinärämter in Baden-Württemberg.

Informationen über die amtliche Futtermittelkontrolle finden Sie in der Lebenslage "Tierhaltung, Tierschutz, Fischerei und Jagd".

Unterlagen

keine

Zuständigkeit

  • für Labore, die Futtermittel analysieren: das für das jeweilige Labor zuständige Regierungspräsidium
  • für Labore, die Lebensmittel analysieren: die für das jeweilige Labor zuständige untere Lebensmittelüberwachungsbehörde

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde ist,

  • wenn der Firmensitz Ihres Labors in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
  • wenn der Firmensitz Ihres Labors in einem Landkreis liegt: das Landratsamt