Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Landesapothekerkammer - Mitgliedschaft anmelden

Ablauf

Sie müssen sich schriftlich anmelden. Den erforderlichen Meldebogen erhalten Sie bei der Landesapothekerkammer oder können ihn im Internet herunterladen.

Die Landesapothekerkammer trägt die neuen Mitglieder in das Mitgliederverzeichnis ein.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 06.06.2012 freigegeben.

Frist

innerhalb eines Monats nach Vorliegen der Voraussetzungen

Gebühren

  • für die Anmeldung: keine
  • für die Mitgliedschaft: Jahresgrundbeitrag in unterschiedlicher Höhe
    Beitragsbemessungsgrundlage können sowohl die Berufseinnahmen als auch der Umfang der beruflichen Tätigkeit sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Kammer.

Hinweis: Betriebserlaubnisinhaberinnen und -inhaber, Pächterinnen, Pächter, Verwalterinnen und Verwalter von öffentlichen Apotheken und dazugehörigen Filialen müssen neben dem Grundbeitrag eine weitere Umlage entrichten. Diese richtet sich nach den im vorhergegangenen Kalenderjahr erzielten Umsätzen (ohne Mehrwertsteuer).

Informationen

Apothekerinnen und Apotheker in Baden-Württemberg müssen sich bei der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg anmelden. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend.

Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,

  • Berufsinteressen ihrer Mitglieder zu vertreten,
  • deren Weiter- und Fortbildung zu fördern und
  • die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen.

Hinweis: Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie freiwilliges Mitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein. Wenn Sie sich in Baden-Württemberg in der praktischen Ausbildung nach der Approbationsordnung für Apotheker befinden (Pharmaziepraktikantinnen und Pharmaziepraktikanten), können Sie während der Ausbildung ebenfalls freiwilliges Mitglied werden.

Unterlagen

Sie müssen alle im Meldebogen vorgesehenen Angaben nachweisen. Auf jeden Fall müssen Sie Ihrem Antrag die folgenden Dokumente beilegen:

  • Approbation/Berufserlaubnis
  • Promotionsurkunde
  • Nachweise über Weiterbildungen
  • bei selbständigen Apothekenleiterinnen oder -leitern und Apothekenverwalterinnen und –verwaltern, die eine Versandhandelserlaubnis haben: eine Kopie davon

Hinweis: Sie müssen die Urkunden im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien vorlegen. Für den Nachweis der Versandhandelserlaubnis reicht eine einfache Kopie.

Voraussetzungen

Um Kammermitglied der Landesapothekerkammer sein zu können, müssen Sie

  • als Apothekerin oder Apotheker bestallt oder approbiert sein oder
  • eine Erlaubnis zur Ausübung des Apothekerberufes besitzen und
  • Ihren Beruf in Baden-Württemberg ausüben oder – wenn Sie Ihre Tätigkeit nicht ausüben – Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.

Zuständigkeit

die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg