Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Landesärztekammer - Mitgliedschaft anmelden

Ablauf

Sie müssen sich persönlich bei der Landesärztekammer anmelden. Sie erhalten einen Meldebogen, den Sie ausfüllen und unterschreiben müssen.

Die Landesärztekammer trägt die neuen Mitglieder in das Mitgliederverzeichnis ein.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 29.10.2012 freigegeben.

Frist

innerhalb eines Monats nach Vorliegen der Voraussetzungen

Gebühren

  • für die Anmeldung: keine
  • für die Mitgliedschaft: Jahresbeitrag in unterschiedlicher Höhe
    • Beitragsbemessungsgrundlage sind Ihre Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes aus ärztlicher Tätigkeit.
    • Der Beitrag beträgt 0,41 Prozent der Beitragsbemessungsgrundlage und wird auf den vollen Euro abgerundet. Der Mindestbeitrag beträgt 20 Euro.
    • Freiwillige Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von 150 Euro.

Informationen

Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg müssen sich bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg anmelden. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend.

Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,

  • die beruflichen Belange der Kammermitglieder wahrzunehmen,
  • deren berufliche Weiterbildung zu regeln,
  • die berufliche Fortbildung zu fördern und
  • die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen.

Hinweis: Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie freiwilliges Mitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein.

Ärztinnen und Ärzte, die gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ("Kassenpatientinnen" und "Kassenpatienten") ambulant behandeln dürfen, sind zusätzlich automatisch Mitglied in der Kassenärztlichen Vereinigung.

Unterlagen

  • Personalausweis
  • Approbation/Berufserlaubnis
  • Urkunden über akademische Grade und Titel (vor allem Promotionsurkunde(n), Habilitation) und/oder Urkunden über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade und Titel
  • Urkunde über die Facharztanerkennung

Hinweis: Sie müssen die Urkunden im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien vorlegen.

Voraussetzungen

Um Kammermitglied der Landesärztekammer zu sein, müssen Sie

  • als Ärztin oder Arzt bestallt oder approbiert sein oder
  • eine Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes besitzen und
  • Ihren Beruf in Baden-Württemberg ausüben oder, falls Sie Ihren Beruf nicht ausüben, in Baden-Württemberg Ihren Wohnsitz haben.

Zuständigkeit

die Landesärztekammer Baden-Württemberg

Bezugsorttext

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