Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Landestierärztekammer - Mitgliedschaft anmelden

Ablauf

Bitte melden Sie sich vorab telefonisch, per E-Mail oder Fax bei der Geschäftsstelle der Landestierärztekammer. Diese sendet Ihnen die Anmeldeunterlagen mit der Post zu. Neben den Anmeldeformularen erhalten Sie auch die Kammerordnungen und Informationsbroschüren.

Die Anmeldeformulare stehen nicht als Download zur Verfügung.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat dessen ausführliche Fassung am 17.07.2014 freigegeben.

Gebühren

keine

Informationen

Als Tierärztin oder Tierarzt dürfen Sie in Baden-Württemberg erst tätig werden, wenn Sie

  • die deutsche Approbation oder
  • die Erlaubnis zur vorübergehenden oder beschränkten Ausübung des tierärztlichen Berufs

erhalten haben.

Mit Aufnahme der Tätigkeit als Tierärztin bzw. Tierarzt sind Sie kraft Gesetz Mitglied der Landestierärztekammer Baden-Württemberg. Sie sind dann verpflichtet, sich innerhalb von 4 Wochen bei der Kammer anzumelden.

Hauptaufgaben der Kammer sind unter anderem,

  • die beruflichen Belange der Mitglieder wahrzunehmen,
  • die Aus- und Fortbildung ihrer Mitglieder zu fördern und
  • die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen.

Als Mitglied müssen Sie einen Jahresbeitrag zahlen. Diesen erhebt die Kammer, um ihren Aufwand zu decken. Das erste Jahr, nachdem Sie die Approbation oder die Berufserlaubnis erhalten haben, sind Sie von den Beiträgen befreit.

Hinweis: Verlagern Sie Ihre tierärztliche Tätigkeit oder Ihren Wohnsitz (ohne tierärztlich tätig zu sein) ins Ausland, können Sie freiwilliges Mitglied bleiben.

Unterlagen

  • ausgefülltes Anmeldeformular
  • Bestallungs- oder Approbationsurkunde oder Urkunde über die Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufes
  • Promotionsurkunde oder Urkunden über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade, Nachweise über die Verleihung berufsbezogener Amts- oder Dienstbezeichnungen
  • Urkunden über die Genehmigung zur Führung einer Gebiets-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung

Hinweis: Die Urkunden müssen Sie im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien vorlegen. Die Landestierärztekammer kann auf den Originaldokumenten bestehen.

Voraussetzungen

Sie müssen

  • Tierärztin oder Tierarzt sein,
  • in Besitz einer deutschen Approbation oder

einer vorübergehenden oder beschränkten Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufs sein (wird in Baden-Württemberg durch das Regierungspräsidium Stuttgart erteilt) und

  • in Baden-Württemberg tierärztlich tätig sein

oder, falls Sie Ihren Beruf nicht ausüben, Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.

Zuständigkeit

die Landestierärztekammer Baden-Württemberg