Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden

Ablauf

Fragen Sie vor Ort nach, ob die von Ihnen ausgewählte Einrichtung für Ihr Kind infrage kommt (z.B. Öffnungszeiten, Angebot von Mahlzeiten, erzieherische Schwerpunkte).

Klären Sie vor Ort die Anmeldefristen ab und fragen Sie, ob Sie Ihre Kinder für mehrere Einrichtungen anmelden können.

Lassen Sie Ihr Kind ärztlich untersuchen. Die ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung sollte Ihnen bestätigen, dass gegen den Besuch der Einrichtung keine Bedenken bestehen.

Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit Ihnen einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen, beispielsweise über die

  • tägliche Betreuungszeit,
  • Betreuungskosten und
  • Kündigungsfristen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 08.10.2014 freigegeben.

Gebühren

Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung sind unterschiedlich. Sie werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und können abhängig sein

  • vom Einkommen der Eltern,
  • von der Anzahl der Kinder in einer Familie und
  • von der Betreuungszeit.

Hinweis: Der Gemeindetag und der Städtetag Baden-Württemberg sowie die Kirchen geben gemeinsame Empfehlungen zur Gestaltung der Elternbeiträge ab. Die Beitragsstaffelung berücksichtigt die Kinderzahl in einer Familie.

Wenn Sie sich die Betreuung Ihres Kindes in einer Tageseinrichtung aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an Ihr Jugendamt wenden.

Je nach Einzelfall können Sie dort beantragen, dass Ihnen die Gebühren ermäßigt oder dass sie ganz übernommen.

Informationen

Kindertageseinrichtungen sind

  • Kinderkrippen,
  • Kindergärten und
  • Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen.

Ein Platz in einer Kindertageseinrichtung sollte nicht zu weit von der Wohnung oder dem Arbeitsplatz entfernt sein. In vielen Städten und Gemeinden können Sie Kindertageseinrichtungen aus einer Liste auswählen, die Sie kostenlos vom Jugendamt beziehungsweise der Gemeinde-/Stadtverwaltung erhalten. Oft ist sie auch auf der Internetseite der Kommune abrufbar.

Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf. Fragen Sie nach dem Angebot an Betreuungsplätzen und nach den erzieherischen Schwerpunkten.

Bitte beachten Sie die Anmeldefristen für die Aufnahme in eine Einrichtung.

Unterlagen

  • ärztliche Bescheinigung
    Als ärztliche Untersuchung gelten auch die kostenlosen ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen entsprechend dem Untersuchungsheft für Kinder.
  • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

Zuständigkeit

  • der Träger der Einrichtung oder
  • die Gemeindeverwaltung oder
  • direkt die Kindergartenleitung