Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

JOBBÖRSE für Arbeitgeber der Bundesagentur für Arbeit nutzen

Ablauf

Sie können der Agentur für Arbeit Ihr Stellenprofil telefonisch oder schriftlich mitteilen. Die Agentur für Arbeit sucht dann für Sie aus dem Datenbestand passende Arbeitskräfte und veröffentlicht auf Wunsch Ihr Angebot im Internet.

Sie können auch das Onlineangebot der Agentur für Arbeit nutzen und rund um die Uhr Stellenangebote aller Art aufgeben (Arbeitsplätze, Ausbildungsplätze, freie Mitarbeit, Praktika, Jobs). Wählen Sie auf der Startseite der Agentur für Arbeit unter "Stellen-, Bewerberbörse" den Link "Direkt zur JOBBÖRSE" aus. Auf der Seite der JOBBÖRSE klicken Sie "JOBBÖRSE für Arbeitgeber" an.

Nun können Sie wählen zwischen:

  • "Bewerber suchen"
    Sie geben Ihre Suchkriterien ein und erhalten eine Auswahl passender Bewerberinnen und Bewerber aus dem Datenbestand.
  • "Stellenangebot erfassen"
    Hier können Sie sich registrieren lassen oder ein Stellenangebotsformular beziehungsweise ein Ausbildungsstellenformular ausfüllen.

Wenn Sie sich registrieren, können Sie alle Dienstleistungen der JOBBÖRSE nutzen. Diese sind:

  • kostenlose Erfassung und Pflege von Stellenangeboten beziehungsweise Übersicht Ihrer bisher erfassten Stellen
  • Zugriff auf den bundesweiten Bewerberpool
  • Möglichkeit, interessante Bewerberinnen und Bewerber in Ihrer Vormerkliste zu speichern
  • verschiedene Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit Bewerberinnen und Bewerbern
  • Zugriff und Verwaltung aller Onlinebewerbungen im Bewerbermanagement
  • "Arbeitgeberdarstellung" - Möglichkeit, Ihr Unternehmen in der JOBBÖRSE zu präsentieren
  • Übermittlung Ihrer Stellenangebote an kooperierende Jobbörsen
  • auf Wunsch Unterstützung der Online-Prozesse durch persönliche Ansprechpersonen

Sie können sich auf zwei Arten in der JOBBÖRSE registrieren:

  • Registrierung durch den Arbeitgeberservice Ihrer Agentur für Arbeit
    Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter in der Agentur legt gemeinsam mit Ihnen ein Benutzerkonto an. Sie erhalten die Zugangsdaten per Post oder persönlich ausgehändigt und können sich damit in der JOBBÖRSE anmelden.
  • Selbstregistrierung
    Über die Startseite der JOBBÖRSE gelangen Sie in den Bereich für Arbeitgeber. Mit der Schaltfläche "Jetzt registrieren" legen Sie ein Benutzerkonto an. Sie müssen
    Binnen weniger Tage erhalten Sie per Post eine PIN (Persönliche Identifikations-Nummer). Mit dieser bestätigen Sie die Gültigkeit Ihrer Registrierung und können ab dann die JOBBÖRSE uneingeschränkt benutzen. Bis dahin werden gefundene Bewerberprofile nur in anonymisierter Form dargestellt und Stellenangebote noch nicht veröffentlicht.
    • die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung lesen,
    • diese akzeptieren und
    • anschließend Ihre Benutzerdaten und Firmeninformationen eingeben.

Sie können Ihr Benutzerkonto auch von der Agentur für Arbeit betreuen lassen. Das bedeutet:

  • effiziente Personalvermittlung in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit
  • Online-Zugriff auf die von der Agentur für Arbeit erteilten Vermittlungsvorschläge
  • enge Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihrer Ansprechperson in Ihrer Agentur für Arbeit
  • gemeinsamer Zugriff auf Ihre Stellenangebote durch Sie und Ihre Ansprechperson in der Agentur für Arbeit
  • schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme mit Ihrer Ansprechperson in der Agentur

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit hat dessen ausführliche Fassung am 27.01.2015 freigegeben.

Gebühren

keine

Informationen

Sie möchten als Arbeitgeber einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz anbieten oder nach qualifiziertem Personal online suchen? Dann nutzen Sie die JOBBÖRSE für Arbeitgeber der Bundesagentur für Arbeit.

Unterlagen

keine

Zuständigkeit

die Agentur für Arbeit