Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Instandsetzerkennzeichen - Verwendung beantragen

Ablauf

Sie müssen den Antrag auf Verleihung der Befugnis an die zuständige Stelle richten.

In Ihrem Antrag müssen Sie die Arten von Messgeräten benennen, für die Sie eine Befugnis beantragen wollen. Ein Antragsformular steht Ihnen zum Download zur Verfügung.

Erachtet es die zuständige Stelle als notwendig,

  • besichtigt sie Ihren Betrieb oder
  • unterweist das mit der Instandsetzung beauftragte Personal.

Wenn Sie beziehungsweise Ihr Betrieb die Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Instandsetzerkennzeichen zugeteilt. Über die Verleihung der Befugnis erhalten Sie eine Urkunde. Die Befugnis wird für bestimmte Arten von Messgeräten erteilt.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 25.05.2012 freigegeben.

Frist

keine

Gebühren

Es entstehen Gebühren nach Eichkostenverordnung.

Informationen

Betriebe, die beschädigte Messgeräte reparieren, können die Nutzung des Instandsetzerkennzeichens beantragen. Bei Messgeräten mit diesem Kennzeichen ist die Eichung weiterhin gültig. 

Instandsetzerkennzeichen werden genutzt, wenn bei der Reparatur entweder beide oder einer der folgenden Stempel beschädigt werden:

  • Sicherungsstempel
  • Hauptstempel

Das Messgerät kann damit nach erfolgreicher Reparatur sofort wieder eingesetzt werden.

Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweise zur Beurteilung der geforderten Voraussetzungen, beispielsweise:
    • Zeugnisse der Meister- oder Gesellenprüfung
    • Bestätigungen über die berufliche Tätigkeit
    • in manchen Fällen: Schulungsnachweise von Herstellerfirmen

Voraussetzungen

Wenn Sie in Ihrem Betrieb ein Instandsetzerkennzeichen nutzen wollen, müssen Sie

  • mit den zur Reparatur und Justierung erforderlichen Einrichtungen ausgestattet sein,
  • fachkundiges Personal beschäftigen und
  • über eichamtlich geprüfte Normalgeräte verfügen.

Als Fachkundenachweis werden anerkannt:

  • für den Betriebsinhaber oder die Betriebsinhaberin beziehungsweise die verantwortlichen technischen Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen des Betriebes:
    • die Meisterprüfung oder
    • eine mindestens fünfjährige Tätigkeit in einem einschlägigen Beruf
  • für andere Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen:
    • die Meister- oder Gesellenprüfung oder
    • eine mindestens einjährige Tätigkeit in einem einschlägigen Beruf

Hinweis: Instandsetzungspersonal für elektronische Einrichtungen muss die Fachkunde zusätzlich durch eine Schulung bei der betreffenden Herstellerfirma nachweisen.

Zuständigkeit

das Regierungspräsidium Tübingen