Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Integriertes Auslandsstudium beantragen

Ablauf

Sie müssen das integrierte Auslandsstudium schriftlich beantragen.

Über die Entscheidung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Tipp: Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, können Sie sich für die Dauer eines Auslandsaufenthaltes beurlauben lassen. Beachten Sie jedoch, dass in diesem Fall Prüfungsleistungen an der ausländischen Hochschule möglicherweise nicht anerkannt werden.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 13.04.2012 freigegeben.

Frist

keine Angabe möglich

Gebühren

keine

Informationen

Bei einigen Studiengängen ist ein Auslandsaufenthalt Bestandteil des Studiums. Möglich sind beispielsweise folgende Fälle:
Durch die Studienprüfungsordnung Ihres Studiengangs ist ein Auslandsaufenthalt vorgeschrieben oder empfohlen.
Ein im Ausland geleistetes Praktikum kann für Ihr Studium anerkannt werden.

Was Sie in diesen Fällen beachten und welche Fristen Sie einhalten müssen, erfahren Sie bei Ihrer Hochschule.

Unterlagen

Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist abhängig von der Hochschulart und dem Studiengang, den Sie besuchen. Informationen dazu bietet Ihre Hochschule.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für ein integriertes Auslandsstudium sind abhängig von der Hochschulart und dem Studiengang, den Sie besuchen. Informieren Sie sich bei Ihrer Hochschule.

Zuständigkeit

die jeweilige Hochschule