Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Insolvenzgeld beantragen

Ablauf

Sie können das Insolvenzgeld zur Fristwahrung mündlich oder telefonisch beantragen. Damit die Agentur für Arbeit Ihren Antrag bearbeiten kann, müssen Sie anschließend das Antragsformular ausfüllen. Sie erhalten es bei jeder Agentur für Arbeit oder über das Internet.

Füllen Sie den Antrag auf Insolvenzgeld und die Anlage zum Antrag auf Insolvenzgeld sorgfältig aus. Geben Sie die Antragsunterlagen möglichst persönlich bei der zuständigen Stelle ab.

Hinweis: Sind Sie geschäftsführende oder mitarbeitende Gesellschafterin oder geschäftsführender oder mitarbeitender Gesellschafter und nehmen maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschaft, füllen Sie das Zusatzblatt zum Antrag auf Insolvenzgeld "Gesellschafter(in)/Geschäftsführer(in)" aus. Damit kann die Agentur für Arbeit etwaige Ansprüche feststellen.

Die Agentur für Arbeit kann Ihren Antrag bearbeiten, wenn eine von der Insolvenzverwaltung beziehungsweise vom Arbeitgeber ausgestellte Insolvenzgeldbescheinigung vorliegt. Die Agentur für Arbeit fordert diese beim jeweiligen Betrieb an.

Tipp: Um das Verfahren zu beschleunigen, können Sie die Insolvenzgeldbescheinigung selbst beschaffen und dem Antrag auf Insolvenzgeld gleich beifügen. Die Anlage zum Antrag auf Insolvenzgeld müssen Sie in diesem Fall nicht ausfüllen.

Das Insolvenzgeld wird auf Ihr Konto überwiesen.

Hinweis: Folgende Personen können ebenfalls Insolvenzgeld beantragen:

  • Dritte (z.B. Banken), denen der rückständige Anspruch auf Arbeitsentgelt übertragen wurde oder die an diesem ein Pfandrecht erworben haben.
  • Dritte, die nach Antragstellung durch die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer den Anspruch auf Insolvenzgeld durch Übertragung oder Pfändung erworben haben.
  • Der Pfandgläubiger sowie die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer, wenn das rückständige Arbeitsentgelt zum Antragszeitpunkt gepfändet oder verpfändet war. In beiden Fällen erfolgt die Auszahlung an den Pfandgläubiger.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit hat dessen ausführliche Fassung am 08.12.2014 freigegeben.

Frist

Sie müssen das Insolvenzgeld spätestens zwei Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder dem gleichgestellten Ereignis beantragen. Haben Sie Schwierigkeiten, diesen Termin festzustellen, sollten Sie vorsorglich Insolvenzgeld beantragen, um die Frist nicht zu versäumen.

Haben Sie die Frist aus unverschuldeten Gründen versäumt, müssen Sie den Antrag spätestens binnen zwei Monaten nach Wegfall des Hindernisses stellen.

Tipp: Falls Sie den Antrag nach mehr als zwei Monaten stellen, beschreiben Sie die Gründe für die Verzögerung ausführlich. Geben Sie an, wann und wodurch Sie von dem Insolvenzereignis erfahren haben.

Gebühren

keine

Informationen

Ist Ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig und kann Ihnen deshalb Ihr Einkommen nur noch teilweise oder gar nicht mehr zahlen? Dann können Sie von der Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen Insolvenzgeld erhalten.

Das Insolvenzgeld ist so hoch wie das in dem Insolvenzgeldzeitraum ausgefallene Nettoarbeitsentgelt. Das berücksichtigungsfähige Arbeitsentgelt ist der Höhe nach begrenzt auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung.

Haben Sie in dem Zeitraum, für den Sie Insolvenzgeld erhalten, Arbeitslosengeld bezogen, wird dieses auf das Insolvenzgeld angerechnet. Das gleiche gilt für Einnahmen aus einem neuen Arbeitsverhältnis oder einer selbständigen Tätigkeit, die Sie im Insolvenzgeldzeitraum erzielt haben.

Tipp: Weitere Informationen zum Insolvenzgeld (z.B. zur genauen Berechnung, zur steuerlichen Behandlung oder zur genauen Bestimmung des Bezugsraums) finden Sie im Merkblatt "Insolvenzgeld für Arbeitnehmer" der Bundesagentur für Arbeit.

Text

Neben dem Insolvenzgeld zahlt die Agentur für Arbeit auf Antrag der zuständigen Krankenkasse auch die für den Insolvenzgeldzeitraum rückständigen Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und sozialen Pflegeversicherung sowie die Beiträge zur Arbeitsförderung.

Wenn Sie noch keine neue Arbeit aufgenommen haben, sollten Sie sofort die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit aufsuchen. Dort können Sie sich arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen - unabhängig davon, ob

  • Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt,
  • ein Insolvenzantrag gestellt oder
  • das Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde.

Auch wenn Ihr Arbeitsverhältnis ohne Arbeitsleistung und ohne Lohnzahlung fortbesteht, können Sie Arbeitslosengeld beziehen.

Unterlagen

die Insolvenzgeldbescheinigung, wenn Sie diese selbst beschaffen

Hinweise, welche anderen Unterlagen Sie möglicherweise benötigen, finden Sie im Antragsformular.

Voraussetzungen

Voraussetzung für einen Anspruch auf Insolvenzgeld ist das Vorliegen eines Insolvenzereignisses. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem

  • das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers beginnt oder
  • der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen wird oder
  • der Betrieb seine Tätigkeit vollständig einstellt, wenn bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde und offensichtlich mangels Masse kein Insolvenzverfahren möglich ist.

Die Betriebstätigkeit ist vollständig beendet, wenn es dauerhaft zu keinen dem Betriebszweck dienenden Tätigkeiten mehr kommt (z.B. Schließung des Betriebes).

Anspruch auf Insolvenzgeld haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Inland beschäftigt waren. Dazu zählen auch:

  • Heimarbeiterinnnen und Heimarbeiter
  • beschäftigte Studierende und Schülerinnen oder Schüler
  • Auszubildende
  • geringfügig Beschäftigte

Es können auch ausländische Insolvenzereignisse einen Anspruch auf Insolvenzgeld begründen, beispielsweise wenn Ihr Arbeitgeber Sie unter Weitergeltung des deutschen Sozialversicherungsrechts vorübergehend ins Ausland entsandt hat.

Zuständigkeit

die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Arbeitgeber seinen Sitz hat

Tipp: Den Antrag nehmen auch alle anderen Agenturen für Arbeit und sonstigen Sozialleistungsträger, sowie alle Gemeinden entgegen. Personen, die sich im Ausland aufhalten, können den Antrag auch bei den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland abgeben.

Bezugsorttext

Geben Sie in der Ortswahl den Standort der Lohnabrechnungsstelle an. Das ist die Stelle, die die Lohnunterlagen zum Zeitpunkt des Eintritts des Insolvenzereignisses führt.