Handelsregister - Eintragung anmelden
Ablauf
Sie dürfen den Antrag ausschließlich in öffentlich beglaubigter Form elektronisch bei Gericht einreichen. Wenden Sie sich daher an einen Notar oder eine Notarin.
Diese helfen Ihnen bei der Formulierung der Anmeldung, beglaubigen diese und reichen sie beim zuständigen Amtsgericht ein (Abteilung Handelsregister).
Die Notarkammer Baden-Württemberg nennt Ihnen auf Anfrage Notare und Notarinnen in Ihrer Nähe. Ihre Industrie- und Handelskammer (IHK) unterstützt das Amtsgericht bei der Führung des Handelsregisters. Das Amtsgericht kann die IHK zur gutachtlichen Stellungnahme vor Eintragungen oder Änderungen im Handelsregister auffordern.
Tipp: Sie sollten Ihre geplante Unternehmensgründung schon im Vorfeld mit Ihrer IHK abstimmen. Das erspart Ihnen mögliche nachträgliche Beanstandungen und kostspielige Änderungen. Außerdem kann es die Eintragung beschleunigen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 22.03.2013 freigegeben.
Frist
Keine Angabe möglich
Gebühren
Gestaffelt, nach Gerichtsgebührenordnung und Aufwand.
Unterlagen
- notariell beglaubigte Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister
- Je nach Rechtsform Ihres Unternehmens sind weitere Unterlagen vorzulegen, die teilweise von einem Notar oder einer Notarin beurkundet oder beglaubigt sein müssen.
Hinweis: Über die genauen Unterlagen informieren Sie der von Ihnen gewählte Notar oder die Notarin und Ihre IHK.
Zuständigkeit
das Registergericht, in dessen Registerbezirk sich die Niederlassung des betreffenden Kaufmanns oder der Sitz der betreffenden Gesellschaft befindet
Hinweis: Registergerichte sind in Baden-Württemberg die Amtsgerichte Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm.
Bezugsorttext
Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der Sie sich als Kaufmann niedergelassen haben oder sich Ihre Gesellschaft befindet.