Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Hausgeburt dem Standesamt melden

Ablauf

Sie müssen persönlich beim Standesamt des Geburtsortes erscheinen.

Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie, soweit die Namen des Kindes bereits feststehen, eine Geburtsurkunde, ansonsten eine Geburtsbescheinigung.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 07.07.2014 freigegeben.

Frist

innerhalb einer Woche nach der Geburt

Hinweis: Stehen Vornamen oder Familienname des Kindes bei der Anzeige der Geburt noch nicht fest, müssen Sie sie dem Standesamt innerhalb eines Monats nachmelden. Informationen dazu finden Sie unter "Namen des Kindes nach der Geburt dem Standesamt melden".

Gebühren

für die Anzeige der Geburt: keine

Hinweis: Geburtsurkunden und Geburtsbescheinigungen erhalten Sie einmalig kostenlos soweit dies aufgrund von Bundes- oder Landesrecht vorgesehen ist.

Informationen

Haben Sie Ihr Kind zu Hause geboren, müssen Sie dem Standesamt die Geburt anzeigen.

Folgende Personen sind zur Anzeige der Geburt verpflichtet:

  • der Vater des Kindes, sofern er sorgeberechtigt ist
  • die Hebamme, die bei der Geburt anwesend war
  • der Arzt oder die Ärztin, der oder die bei der Geburt anwesend war
  • jede andere Person, die dabei war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist
  • die Mutter, sobald sie zur Anzeige imstande ist

Text

Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.

Benötigen Sie weitere Geburtsurkunden (z.B. nach Verlust) oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister? Diese müssen Sie kostenpflichtig beim Standesamt beantragen.

Unterlagen

  • ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung der Hebamme über die Geburt
  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern (oder ein anerkannter Passersatz)
  • wenn die Eltern verheiratet sind: zusätzlich
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder
    • Geburtsurkunden und die Eheurkunde der Eltern
  • wenn die Mutter ledig ist: zusätzlich
    • Geburtsurkunde der Mutter
  • wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist: zusätzlich
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder
    • Geburtsurkunde und Eheurkunde der Mutter und Scheidungsurteil beziehungsweise Sterbeurkunde
  • wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und die Vaterschaft bereits anerkannt ist oder vor Beurkundung der Geburt anerkannt werden soll: zusätzlich
    • beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters
    • beglaubigte Abschrift der Zustimmungserklärung der Mutter
    • bei einem ledigen Vater: Geburtsurkunde
    • bei einem Vater, der verheiratet ist oder war: Geburtsurkunde und Eheurkunde (und gegebenenfalls Scheidungsurteil) oder Eheregisterauszug
  • bei ausländischen Eltern: zusätzlich
    • Nachweis über den Aufenthaltstitel, um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für das Kind nachzuweisen

Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

Zuständigkeit

das Standesamt des Geburtsortes