Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Hausmüll entsorgen

Ablauf

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, was Sie über die Hausmülltonne entsorgen dürfen.

Die meisten Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 26.05.2014 freigegeben.

Gebühren

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

Informationen

Zum Hausmüll oder Restabfall zählen feste, gemischte Abfälle, die bei der normalen Haushaltsführung in Privathaushalten entstehen. Dies umfasst auch alte Medikamente in haushaltsüblichen Mengen. Diese Abfälle gehören in die Hausmülltonne beziehungsweise Restabfalltonne.

Verwertbare Abfälle aus dem Haushaltsbereich (Papier und Pappe, Verpackungen, Glas, Bio- und Grünabfälle) können Sie meist getrennt entsorgen.

Die Einzelheiten der Entsorgung über die Haus- oder Restabfalltonne (z.B. Häufigkeit der Abholung, Größe der Tonnen, Preise) bestimmt der jeweilige Stadt- oder Landkreis.

Hinweis: Für Gewerbemüll gelten besondere Regelungen.

Rechtsgrundlage

die jeweilige örtliche Satzung

Unterlagen

keine

Zuständigkeit

die Abfallbehörde

Abfallbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt