Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Halteverbotszone einrichten

Ablauf

Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie persönlich oder schriftlich formlos bei der zuständigen Stelle beantragen.

Ihr Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • Vor- und Zuname
  • neue und alte Adresse
  • Telefon- und Fax-Nummer
  • Zweck der Halteverbotszone (Durchführung eines Umzugs)
  • Datum, an dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll
  • Zeitraum, in dem das Halteverbot gelten soll
  • Bereich, in dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll
    Machen Sie möglichst genaue Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und fügen Sie eventuell eine Skizze bei.
  • Länge der Halteverbotszone (diese richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)

Tipp: Wenn Sie eine Halteverbotszone kurzfristig einrichten müssen, sollten Sie den Antrag persönlich stellen.

Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.

Hinweis: Umzugsunternehmen übernehmen meistens die Beschaffung, Aufstellung und Entfernung der Halteverbotsschilder.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat dessen ausführliche Fassung am 26.02.2013 freigegeben.

Frist

Sie müssen die Halteverbotsschilder etwa vier Tage vor dem Umzugstermin aufstellen.

Gebühren

je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich

Hinweis: Die genaue Höhe richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Gemeinde beziehungsweise Ihrem Landratsamt.

Informationen

Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie eine Halteverbotszone (amtlich: Haltverbotzone) beantragen. Diese ermöglicht Ihnen das bequeme Be- und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.

Sie dürfen an öffentlichen Straßen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reservieren.

Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.

Hinweis: Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot dürfen Sie dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.

Text

Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern den Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.

Unterlagen

keine

Zuständigkeit

die Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Halteverbotsschild aufgestellt werden soll, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.