Gewerblicher Güterkraftverkehr - Erlaubnis beantragen
Ablauf
Sie müssen die Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) oder eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz muss inhaltlich der Anlage 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV) entsprechen.
Die zuständige Stelle gibt folgenden Einrichtungen Gelegenheit zur Stellungnahme:
- dem Bundesamt für Güterverkehr,
- der Industrie- und Handelskammer,
- der zuständigen Fachgewerkschaft und
- dem Verband des Verkehrsgewerbes.
Die zuständige Stelle entscheidet abschließend über den Antrag.
Gebühren
- Gemeinschaftslizenz: 120 bis 700 Euro
- Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr: 120 bis 700 Euro
Hinweis: Weitere Kosten entstehen für die Auskunft aus den Registern und für die Erstellung der sonstigen Nachweise. Dies gilt auch für die beglaubigten Abschriften der Gemeinschaftslizenz beziehungsweise Ausfertigungen der Erlaubnis, die Sie in den Fahrzeugen mitführen müssen.
Text
Gültigkeitsdauer
Bei Erstantrag ist sowohl die Gemeinschaftslizenz als auch die Erlaubnis bis zu 10 Jahre gültig:
- Die Gemeinschaftslizenz müssen Sie nach Ablauf erneut beantragen. Sie gilt dann für weitere 10 Jahre.
- Die Erlaubnis kann die zuständige Stelle nach der erneuten Beantragung unbefristet erteilen. Allerdings findet alle zehn Jahre eine Überprüfung statt, ob Sie die Voraussetzungen nach wie vor erfüllen.
Unterlagen
- Für den Nachweis der Zuverlässigkeit: in der Regel ein Auszug aus dem
- Bescheinigungen (früher Unbedenklichkeitsbescheinigungen) folgender Stellen:
- Für den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit: Anlage 2 und falls erforderlich Anlage 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen. Auskünfte erhalten Sie bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Stelle.
Tipp: Beantragen Sie zuerst und frühzeitig die Führungszeugnisse und die Auszüge aus dem Gewerbezentralregister und benennen Sie dabei die zuständige Stelle. Es dauert in der Regel einige Zeit, bis Sie die Unterlagen erhalten. Die übrigen Nachweise können Sie nachreichen. Auch hier kann es aber längere Zeit dauern, bis Sie sie erhalten. Diese müssen aber für eine endgültige Entscheidung vorliegen.
Voraussetzungen
Als Unternehmer mit Unternehmenssitz in Deutschland erhalten Sie die Erlaubnis unter folgenden Voraussetzungen:
- Sie und die als Verkehrsleiter benannte Person sind zuverlässig. Sowohl das Unternehmen als auch der Verkehrsleiter müssen die Zuverlässigkeit gegenüber der Genehmigungsbehörde nachweisen.
- Die finanzielle Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens muss gewährleistet sein.
Das Unternehmen benötigt Eigenkapital zuzüglich Reserven. Die Höhe des Kapitals bemisst sich an der Anzahl der für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge. Für das erste Fahrzeug benötigt der Unternehmer Eigenkapital in Höhe von 9.000 Euro, für jedes weitere Fahrzeug 5.000 Euro. Anhänger oder Sattelauflieger gelten jeweils als Fahrzeug. Dies gilt auch beim Einsatz von Mietfahrzeugen. - Sie oder die als Verkehrsleiter benannte Person sind fachlich geeignet.
Fachlich geeignet sind Sie, wenn Sie eine Fachkundeprüfung vor der Industrie-und Handelskammer (IHK) bestanden haben.
Alle bisher als gleichwertig anerkannten Abschlussprüfungen gelten auch weiterhin als gleichwertig, wenn sie vor dem 4. Dezember 2011 begonnen oder abgeschlossen wurden.
Hinweis: Weitere Informationen zu dieser Möglichkeit erhalten Sie bei Ihrer zuständigen IHK.
Fachlich geeignet sind Sie auch, wenn Sie in einem Güterkraftverkehrsunternehmen gearbeitet haben: - mindestens zehn Jahre,
- in der Zeit zwischen dem 4. Dezember 1999 und 4. Dezember 2011 ununterbrochen,
- in einer leitenden Funktion.
Die für Sie zuständige IHK prüft, ob diese Voraussetzungen vorliegen.
Zuständigkeit
- für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- für einen Landkreis: das Landratsamt
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