Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Gemeinschaftsschule - Kind für Aufnahme anmelden

Ablauf

Sie müssen Ihr Kind bei der gewünschten Gemeinschaftsschule anmelden.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 22.12.2014 freigegeben.

Frist

Anmeldetermine für das Schuljahr 2014/15:

  • für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: 25. und 26. März 2015
  • für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen: 29. April 2015

Gebühren

keine

Informationen

Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahrs der Klasse 4, spätestens bis zum 1. März, sprechen die Lehrkräfte für jedes Kind eine Grundschulempfehlung aus. Darin legen die Lehrkräfte dar, welche weiterführende Schulart es nach der Grundschule besuchen sollte. Grundlage dieser Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Gesamtwürdigung. Diese berücksichtigt

  • die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes,
  • sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie
  • seine Lernpotenziale.

Gemeinsam mit der Grundschulempfehlung erhalten Sie auch die Halbjahresinformation der Klasse 4.

Welche weiterführende Schulart das Kind besuchen wird, entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte. Die Entscheidung ist für die Schulverwaltung rechtsverbindlich.

Unterlagen

  • Identitätsnachweis des Kindes (z.B. Personalausweis, Kinderreisepass, Geburtsurkunde)
  • Blatt 4 "Anmeldung bei der weiterführenden Schule" der Grundschulempfehlung

Hinweis: Die Grundschulempfehlung und die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie zur Anmeldung nicht vorlegen, wenn Ihr Kind in Baden-Württemberg schulpflichtig ist.

Voraussetzungen

Eine Empfehlung für die Gemeinschaftsschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler. Sie ist in den Empfehlungen für die anderen Schularten jeweils enthalten.

Hinweis: Bezogen auf die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler erfüllen sie an der Gemeinschaftsschule die Leistungsanforderungen der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums.

Zuständigkeit

die von Ihnen gewählte Gemeinschaftsschule