Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Grundstückskaufvertrag notariell beurkunden lassen

Ablauf

Sie müssen einen Notar oder eine Notarin beauftragen, den Vertrag zu beurkunden. Der Notar oder die Notarin entwirft den Vertrag, stimmt die Änderungswünsche ab und bringt Ihre Wünsche und die Wünsche der anderen Vertragspartei in eine rechtlich einwandfreie Form.

Danach wird der Vertrag im Beurkundungstermin beurkundet. Dazu müssen beide Vertragsparteien im Notariat erscheinen.

Hinweis: Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Bei der Beurkundung

  • befragt der Notar oder die Notarin die Vertragsparteien über ihren Willen,
  • klärt den Sachverhalt,
  • belehrt sie über die rechtliche Tragweite des Geschäftes und
  • gibt ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Niederschrift über die Verhandlung wieder.

Der Notar oder die Notarin liest Ihnen und den weiteren zur Beurkundung erschienenen Personen anschließend die Niederschrift vor. Entspricht diese dem Willen der Parteien, wird sie anschließend von den Vertragsparteien sowie dem Notar oder der Notarin unterschrieben. Damit ist die Beurkundung des Kaufvertrags abgeschlossen.

Damit der Kaufvertrag wirksam beziehungsweise vollzogen werden kann, können nachträgliche Zustimmungen von Gerichten, Behörden oder Privatpersonen erforderlich sein. Der Notar oder die Notarin wird Sie darüber sowie über etwaige gesetzliche Vorkaufsrechte aufklären.

Das Eigentum geht nicht bereits mit Abschluss des Kaufvertrags auf den die erwerbende Person über, sondern erst nachdem

  • die Auflassung erklärt und
  • die Eigentumsänderung im Grundbuch eingetragen ist.

Der Notar oder die Notarin wird dabei einen Weg wählen, der gewährleistet, dass zum Schutz der Verkäuferin oder des Verkäufers das Eigentum erst übergeht, wenn der Käufer den Kaufpreis vollständig bezahlt hat.

Zum Schutz des Anspruchs der Käuferin oder des Käufers auf Übertragung des Eigentums an dem verkauften Grundstück kann im Grundbuch eine Eigentumsvormerkung eingetragen werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Verfahrensbeschreibung „Eintragung ins Grundbuch beantragen“.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 22.09.2014 freigegeben.

Frist

Schließen Sie als Verbraucher einen Vertrag mit einem Unternehmen (z.B. einem Bauträger), muss das Notariat Ihnen den Vertragsentwurf im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung zu stellen.

Gebühren

Die Notarkosten Sie richten sich nach dem Wert des Grundstücks und sind damit vom Einzelfall abhängig. Weitere Informationen und Berechnungsbeispiele finden Sie auf der Internetseite der Bundesnotarkammer.

Weitere Kosten fallen an beim Grundbuchamt sowie gegebenenfalls bei mitwirkenden Behörden, beispielsweise für die Ausstellung von Vorkaufsrechtszeugnissen.

Informationen

Möchten Sie ein Grundstück kaufen oder verkaufen? Dann müssen Sie den Kaufvertrag notariell beurkunden lassen.

Text

Das beurkundende Notariat ist verpflichtet, eine Kopie des Kaufvertrages dem für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer zuständigen Finanzamt zu schicken.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung „Grunderwerbsteuer zahlen“.

Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

Zuständigkeit

ein Notar oder eine Notarin Ihrer Wahl