Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Grenzgängerausweis für eine Beschäftigung in der Schweiz beantragen

Ablauf

Ihr Arbeitgeber muss den Grenzgängerausweis bei der zuständigen Stelle beantragen.

Ist Ihre vereinbarte Beschäftigungsdauer kürzer als zwölf Monate, beschränkt die zuständige Stelle Ihre Grenzgängerbewilligung auf die Dauer des Arbeitsvertrags. Bei über zwölfmonatiger Dauer oder unbefristeten Verträgen ist sie fünf Jahre gültig. Sie können die Bewilligung um jeweils weitere fünf Jahre verlängern lassen.

Hinweis: Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer sollte Ihr Arbeitgeber eine Verlängerung beantragen. Stellenwechsel, Änderung der Auslandsadresse sowie Änderungen zum Personenstand muss er ebenfalls der zuständigen Stelle melden.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Freiburg hat dessen ausführliche Fassung am 06.03.2015 freigegeben.

Gebühren

  • für die Ausstellung eines Grenzgängerausweises für Erwachsene: zwei Verwaltungsgebühren jeweils in Höhe von etwa 65,00 Schweizer Franken
  • für die Ausstellung eines Grenzgängerausweises für Personen unter 18 Jahren: zwei Verwaltungsgebühren jeweils in Höhe von etwa 30,00 Schweizer Franken

Informationen

Möchten Sie als Grenzgänger oder Grenzgängerin in der Schweiz arbeiten? Dann benötigen Sie eine Grenzgängerbewilligung (Ausweis G). Diesen Ausweis beantragt Ihr Arbeitgeber für Sie.

Das Personenfreizügigkeitsabkommen Schweiz-EU vereinfacht die Lebens- und Arbeitsbedingungen für EU-Bürger und EU-Bürgerinnen. Hinzu kommen

  • die gegenseitige Anerkennung von Berufsdiplomen,
  • das Recht auf den Erwerb von Immobilien und
  • die Koordination der Sozialversicherungssysteme.

Die gleichen Regelungen gelten für Staatsangehörige der EFTA-Länder.

Hinweis: Für Staatsangehörige aus Bulgarien und Rumänien gelten noch bis Ende Mai 2016 die bestehenden arbeitsmarktrechtlichen Beschränkungen, wie z.B.

  • separate Kontingente,
  • Inländervorrang und
  • Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen.

Hinweis: Die Personenfreizügigkeit wird nicht mehr auf Kroatien ausgeweitet. Die Schweiz gewährt kroatischen Staatsangehörigen separate Kontingente für Erwerbstätige (außerhalb der Kontingente für Drittstaatsangehörige).

Sie müssen den Grenzgängerausweis während des Arbeitsaufenthalts in der Schweiz stets bei sich führen. Er gilt aber in Deutschland nicht als Ausweisdokument. Bei einer Kontrolle an der deutschen Grenze benötigen Sie einen Personalausweis oder einen Reisepass.

Tipp: Informationen für Grenzgänger und Grenzgängerinnen bieten auch die Internetseiten von INFOBEST, und EURES-T-Oberrhein. Das Schweizer Bundesamt für Migration bietet Ihnen ausführliche Informationen, z.B. über die Personenfreizügigkeit und die Ausnahmeregelungen für Bulgarien, Rumänien und Kroatien.

Text

Wenn Ihr Arbeits- und Wohnort in der Schweiz ist, kann eine befristete Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz für Sie infrage kommen. Es gibt

  • kurzfristige Bewilligungen (L-Bewilligung für einen Aufenthalt bis zu 18 Monaten) und
  • langfristige Bewilligungen (B-Bewilligung für einen Aufenthalt bis zu fünf Jahren).

Nach mindestens fünfjährigem Aufenthalt können Sie unter Umständen auch eine unbefristete Niederlassungsgenehmigung (C-Bewilligung) erhalten.

Auch diese Aufenthaltsbewilligungen muss Ihr Arbeitgeber beantragen.

Unterlagen

  • Arbeitsvertrag
  • Wohnsitzbescheinigung (Hauptwohnsitz in Deutschland)
  • ein Passfoto

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B. die Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses.


 

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Sie sind Staatsangehöriger oder Staatsangehörige eines EU-25- oder EFTA-Staates.
  • Sie haben ihren Wohnsitz in Deutschland.
  • Sie haben Ihren Arbeitsplatz in der Schweiz.
  • Sie kehren mindestens einmal die Woche an Ihren Wohnort zurück.

 

Zuständigkeit