Freiwillige Feuerwehr - Mitglied werden
Ablauf
Um ehrenamtliches Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr zu werden, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Gemeindefeuerwehr auf. Die Anschrift erfahren Sie auf den Internetseiten Ihrer Gemeinde und Ihrer Feuerwehr oder aus den Nachrichtenblättern der Gemeinden.
Wenn Sie in die Feuerwehr aufgenommen werden, erhalten Sie eine fundierte 70-stündige Grundausbildung. Danach sollten Sie an den regelmäßigen Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen. Je nach Eignung und persönlichen Wünschen können Sie auch zusätzliche Lehrgänge besuchen.
Hinweis: Die Aufnahme erfolgt für die ersten 12 Monate auf Probe.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Innenministerium hat ihn am 16.11.2011 freigegeben.
Gebühren
Es entstehen Ihnen keine Kosten. Ihre Gemeinde stellt Ihnen die benötigte Dienst- und Schutzkleidung zur Verfügung und trägt auch die Ausbildungskosten.
Hinweis: Bei Einsätzen wird gegebenenfalls auch der Verdienstausfall ersetzt.
Voraussetzungen
Die Aufnahme als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr ist an folgende Voraussetzungen geknüpft. Sie müssen
- mindestens 17 Jahre alt sein (wenn Sie jünger sind, können Sie in einer Jugendfeuerwehr mitarbeiten)
- über eine gute körperliche und geistige Konstitution verfügen,
- sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären und
- dürfen nicht gegen bestimmte Straftatbestände des Strafgesetzbuches (z.B. Brandstiftung) verstoßen haben.
Zuständigkeit
die Feuerwehr Ihrer Gemeinde