Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen

Ablauf

Wollen Sie eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter als Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen, müssen Sie zunächst die Zustimmung des Betriebs- oder Personalrats einholen. Sie müssen ihn außerdem darüber unterrichten, welche Aufgaben Sie der Fachkraft übertragen wollen.

Sie müssen die Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen. In dieser Bestellung müssen Sie ihre Aufgaben genau beschreiben.

Hinweis: Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit (z.B. freiberufliche Tätige oder sicherheitstechnische Dienste) müssen ein Zertifikat der Gesellschaft für Qualitätssicherung in der sicherheitstechnischen Betreuung (GQA) vorweisen können.

Tipp: Eine Liste gütegeprüfter Dienstleister finden Sie auf den Seiten der GQA.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 17.04.2012 freigegeben.

Frist

Sie müssen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen, sobald Sie mindestens eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer beschäftigen.

Gebühren

keine

Informationen

Als Arbeitgeber (also wenn Sie mindestens eine Beschäftigte oder einen Beschäftigten haben) müssen Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen ("Regelbetreuung"). Möglich ist die Betreuung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit oder die Bestellung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters Ihres Unternehmens.

Hinweis: Informieren Sie sich in der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2)" Ihres Unfallversicherungsträgers über die genauen Bestimmungen für die Bestellung von internen oder externen Fachkräften. Die Unfallverhütungsvorschrift erhalten Sie bei Ihrem Unfallversicherungsträger.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist Ihnen direkt unterstellt und Mitglied im Arbeitsschutzausschuss. Die Geschäftsleitung legt deren Einsatzzeit im Unternehmen fest. Diese hängt ab

  • von der Anzahl der Beschäftigten und
  • deren Gefährdungen

Die jeweilige Berufsgenossenschaft gibt Mindesteinsatzzeiten vor.

Zu den Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit gehören unter anderem:

  • Beratung des Arbeitgebers und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen, vor allem bei der
    • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen sowie von sozialen und sanitären Einrichtungen,
    • Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln,
    • Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
    • Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
    • Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie und
    • Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • Sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen und der technischen Arbeitsmittel, vor allem
    • vor der Inbetriebnahme und
    • vor der Einführung von Arbeitsverfahren
  • Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung

Sie müssen Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben unterstützen. Dafür müssen Sie ihr je nach Bedarf

  • Räume, Einrichtungen und Geräte zur Verfügung stellen und
  • ihr die Teilnahme an Schulungen ermöglichen.

Sie müssen ihr auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nennen, die befristet oder als Leiharbeitspersonal in Ihrem Unternehmen beschäftigt sind.

Tipp: Weitere Informationen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit finden Sie auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit dürfen Sie nur folgende Personen einsetzen:

  • "Sicherheitsingenieurinnen" und Sicherheitsingenieure" mit der Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" zu führen
  • staatlich anerkannte Technikerinnen und Techniker sowie Meisterinnen und Meister

Diese müssen

  • über die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen und
  • eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit als Ingenieurin oder Ingenieur, Technikerin oder Techniker oder Meisterin oder Meister nachweisen.

Bei Sicherheitsingenieurinnen oder Sicherheitsingenieuren genügt eine einjährige praktische Tätigkeit als Ingenieurin oder Ingenieur.

Tipp: Die erforderliche Fachkunde können geeignete Personen durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Ausbildungsgang erwerben. Die Broschüre "Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit" der DGUV informiert Sie über die Inhalte dieser Ausbildung. Die Ausbildung zur Fachkraft erfolgt üblicherweise über den Unfallversicherungsträger. Eine Liste weiterer Ausbildungsträger erhalten Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Hinweis: Nähere Regelungen zu den Voraussetzungen enthält die DGUV Vorschrift 2.

Zuständigkeit

die Arbeitsschutzbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Betriebssitz liegt

Arbeitsschutzbehörde ist,

  • wenn Ihr Betriebssitz in einem Landkreis liegt: das Landratsamt
  • wenn Ihr Betriebssitz in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung