Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Führungszeugnis (einfach) beantragen

Ablauf

Sie können den Antrag stellen:

Den Antrag kann auch eine gesetzliche Vertretung (z.B. die Eltern für Minderjährige) stellen. Eine andere Person können Sie nicht bevollmächtigen.

Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für private Zwecke (N) oder zur Vorlage bei einer Behörde (O) benötigen. Wenn Sie das Zeugnis für private Zwecke benötigen, erhalten Sie es mit der Post direkt vom Bundesamt für Justiz.

Ein Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird direkt an diese geschickt. Geben Sie daher bei der Antragstellung die Anschrift der Behörde und möglichst auch das Aktenzeichen an. Sie können beantragen, dass Sie das Behördenführungszeugnis vorher einsehen möchten. Es wird dann erst an ein von Ihnen genanntes Amtsgericht übersandt, falls es Eintragungen enthält. Dort können Sie es einsehen. Anschließend leitet das Amtsgericht das Führungszeugnis an die Behörde weiter. Sie können der Weitergabe widersprechen. Dann wird das Führungszeugnis vernichtet.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 24.10.2014 freigegeben.

Gebühren

EUR 13,00

Informationen

Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses.

Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:

  • Privatführungszeugnis (N) für private Zwecke
  • Behördenführungszeugnis (O) zur Vorlage bei einer deutschen Behörde

Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Bundeszentralregister enthält beispielsweise strafgerichtliche Verurteilungen, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten oder Vermerke über die Schuldunfähigkeit.

In Privatführungszeugnissen werden die wichtigsten Angaben aus rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen aufgeführt. Es werden beispielsweise die Straftat und die Höhe der festgesetzten Strafe vermerkt. Nicht aufgenommen werden strafgerichtliche Verurteilungen von untergeordneter Bedeutung, wenn im Bundeszentralregister keine weitere Strafe eingetragen ist. Dies ist beispielsweise bei Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von nicht mehr als drei Monaten der Fall.

Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde enthält darüber hinaus noch weitere Angaben. Es führt beispielsweise bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden wie den Widerruf des Waffenscheins oder einer Gewerbeerlaubnis auf. In der Regel werden auch alle Verurteilungen wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes angezeigt.

Die Eintragungen bleiben nicht auf Dauer im Register. Nach Ablauf bestimmter Fristen werden sie gelöscht. Enthält das Bundeszentralregister keine für das Führungszeugnis relevanten Daten, steht im Führungszeugnis "Inhalt: keine Eintragung". Die betreffende Person darf sich dann als nicht vorbestraft bezeichnen.

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates haben und in Deutschland wohnen, können Sie auch ein Europäisches Führungszeugnis beantragen. In ein solches Führungszeugnis ist eine zusätzliche Mitteilung über Eintragungen im Strafregister Ihres Herkunftsmitgliedstaates aufgenommen.

Text

Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Justiz finden Sie umfangreiche Informationen zum Bundeszentralregister. Dort finden Sie auch die häufigsten Fragen und die Antworten.

Behörden können Führungszeugnisse über bestimmte Personen erhalten, wenn sie diese zur Erledigung ihrer hoheitlichen Aufgaben benötigen. Voraussetzung ist, dass die Aufforderung an die betroffene Person, ein Führungszeugnis vorzulegen, nicht sachgemäß oder zuvor erfolglos geblieben ist. Die betroffene Person hat gegenüber der Behörde einen Anspruch auf Einsicht in das Führungszeugnis.

Ein Europäisches Führungszeugnis müssen Sie wie bisher persönlich beim Bürgerbüro Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung beantragen.

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • zusätzlich bei einem Behörden-Führungszeugnis (O): Anschrift der Behörde und dortiges Aktenzeichen beziehungsweise Verwendungszweck

Wenn Sie Ihr Führungszeugnis im Internet über das Onlineportal direkt beim Bundesamt für Justiz stellen möchten, brauchen Sie zusätzlich:

  • neuer elektronischer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes
  • AusweisApp2
  • gegebenenfalls digitales Erfassungsgerät wie Scanner oder Digitalkamera, damit Sie Nachweise hochladen können

Voraussetzungen

Mindestalter: 14 Jahre

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes