Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Eignung eines Vereins als Vormund - Erlaubnis beantragen

Ablauf

Sie können die Erlaubnis formlos beantragen. Das Landesjugendamt prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Es kann die Erlaubnis auch befristet erteilen oder mit Auflagen verbinden.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung ihn am 13.07.2012 freigegeben.

Frist

keine

Der Antrag sollte rechtzeitig vor der Übernahme von Pflegschaften und Vormundschaften bei der Verwaltung des Landesjugendamts eingehen.

Gebühren

keine

Informationen

Vereine, die eine Vormundschaft übernehmen wollen, benötigen dafür eine Erlaubnis durch das Landesjugendamt.

Unterlagen

  • Nachweis der Eintragung des Vereins
  • Satzung
  • Anzahl und Ausbildung der Mitarbeitenden
  • Anzahl der Wohnplätze

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Der Verein ist eingetragen und rechtsfähig.
  • Er hat genügend geeignete Mitarbeitende, die er
    • beaufsichtigt,
    • weiterbildet und
    • gegen Schäden, die sie anderen bei ihrer Tätigkeit zufügen können, angemessen versichert.
      Die Zahl der geeigneten Mitarbeitenden muss in einem angemessenen Verhältnis zu der Zahl der geführten Pflegschaften und Vormundschaften stehen.
  • Er bemüht sich planmäßig um die Gewinnung von Einzelvormunden und Einzelpflegerinnen oder Einzelpflegern. Er führt sie in ihre Aufgaben ein, bildet sie fort und berät sie.
  • Er ermöglicht einen Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitenden.

Zuständigkeit

das Landesjugendamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg