Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Emissionserklärung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz abgeben

Ablauf

Die Emissionserklärung müssen Sie der zuständigen Stelle in elektronischer Form übermitteln. Nutzen Sie dafür das bundeseinheitliche Erfassungssystem BUBE (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung).

Tipp: Nähere Informationen zum Verfahrensablauf, der Software und den Terminen finden Sie im Portal der LUBW.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 26.10.2012 freigegeben.

Frist

Die Emissionserklärung müssen Sie alle vier Jahre für den Erklärungszeitraum bis zum 31. Mai des folgenden Jahres abgeben.

Gebühren

keine

Informationen

Als Betreiber von industriellen und gewerblichen Anlagen müssen Sie die von Ihren Anlagen ausgehenden Luftverunreinigungen regelmäßig ermitteln.

Sie müssen alle vier Jahre

  • Art,
  • Menge und
  • räumliche und zeitliche Verteilung der Emissionen

untersuchen lassen sowie die Anforderungen der Emissionserklärungsverordnung (11. BImSchV) erfüllen.

Voraussetzungen

Ihre Anlagen sind nach dem Immissionschutzgesetz und dem Anhang der 4. BImSchV genehmigungsbedürftig.

Hinweis: Unter §1 Anwendungsbereich der 11. BImSchV sind diejenigen Anlagen genannt, die von der Erklärungspflicht befreit sind.

Zuständigkeit

die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)