Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Erdbestattung

Ablauf

Eventuell muss bei der Friedhofsverwaltung ein Grabnutzungsrecht beantragt werden.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren hat ihn am 22.04.2010 freigegeben.

Frist

Die Erdbestattung darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes und muss innerhalb von vier Tagen durchgeführt werden. Diese Frist kann auf Antrag durch das Landratsamt beziehungsweise die Stadtverwaltung des Stadtkreises verlängert werden, wenn keine gesundheitlichen oder hygienischen Bedenken entgegenstehen.

Gebühren

Je nach Friedhofsverwaltung fallen unterschiedliche Grabnutzungsgebühren an.

Informationen

Die Erdbestattung ist die häufigste Bestattungsart in Deutschland. Der Verstorbene wird in einem Sarg in einem Reihen- oder Wahlgrab oder einer Gemeinschaftsgrabanlage auf dem Friedhof beigesetzt.

Die Lage und Größe des Grabes, die Ruhezeit, Gebühren und weitere Details (z.B. Grabpflege) werden von der jeweiligen Friedhofsverwaltung per Satzung festgelegt.

Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder zwingende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Ist der Wille des Verstorbenen nicht zu ermitteln, entscheidet der für die Bestattung verantwortliche Angehörige. Für Verstorbene ohne Hinterbliebene wird eine ortsübliche Bestattung durch die Gemeinde veranlasst.

Unterlagen

Todesbescheinigung

Voraussetzungen

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Bestattung vorgenommen werden kann:

  • der Standesbeamte des Sterbeortes hat auf der Todesbescheinigung vermerkt, dass der Sterbefall im Sterbebuch eingetragen ist (Unbedenklichkeitsvermerk)
  • die Todesart ist nicht (mehr) ungeklärt beziehungsweise die Freigabe der Leiche erfolgte durch die Staatsanwaltschaft oder den Ermittlungsrichter des Amtsgerichts

Zuständigkeit

der jeweilige Friedhofsträger