Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

"europass Mobilität" beantragen

Ablauf

Der Betrieb oder die Bildungseinrichtung im Herkunftsland muss den europass Mobilität bei der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) online beantragen.

Neben der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) gibt es noch eine Reihe weiterer Ausgabestellen (z.B. die Industrie- und Handelskammern).

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium und die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit haben dessen ausführliche Fassung am 12.01.2015 freigegeben.

Frist

Der Betrieb oder die Bildungseinrichtung im Herkunftsland kann den europass Mobilität frühestens zehn Wochen vor Aufenthaltsbeginn beantragen.

Gebühren

keine

Informationen

Der europass Mobilität ist für alle interessant, die an einem Bildungs- oder Ausbildungsprogramm im europäischen Ausland teilnehmen wollen. Er gibt einen Überblick über die Abschnitte der Berufsbildung, die Sie im Ausland durchgeführt haben.

In den meisten Fällen sucht die Bildungseinrichtung oder der Betrieb im Herkunftsland eine Aufnahmeeinrichtung im Ausland. Beide Partner vereinbaren den Inhalt, die Dauer und die sonstigen Bedingungen. Sie erklären sich bereit, die im Ausland erworbene Qualifikation im europass Mobilität zu bestätigen.

Hinweis: Gültig ist der europass Mobilität in allen EU-/EWR-Staaten sowie in der Schweiz, Türkei, in Mazedonien und Kroatien.

Text

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten "europass Mobilität".

Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Sie führen den Auslandsaufenthalt im Rahmen des Programms für Lebenslanges Lernen (PLL) durch. (bisher: EU-Bildungsprogramme LEONARDO DA VINCI, COMENIUS, ERASMUS und SOKRATES)
  • Sie führen den Auslandsaufenthalt ohne Beteiligung am Förderprogramm unter folgenden Voraussetzungen durch:
    • Ein Ausbilder oder eine Ausbilderin, ein Tutor oder eine Tutorin beziehungsweise eine vergleichbare Person betreut den Auslandsaufenthalt.
    • Es handelt sich bei der Auslandstätigkeit um eine "alternierende" Ausbildung.
    • Die Anerkennung und Anrechnung der Auslandstätigkeit ist im Rahmen der Ausbildung, des Studien- oder Bildungsganges möglich.
  • Die Bildungsmaßnahme findet in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat oder in bestimmten Ländern statt, die EU-Beitrittskandidaten sind.