Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Ergänzungsschulen im Bereich der Kultusverwaltung - Staatliche Anerkennung und Abnahme von Prüfungen beantragen

Ablauf

Den Antrag auf Anerkennung der Ergänzungsschule müssen Sie beim Regierungspräsidium einreichen. Außerdem müssen Sie einen Entwurf der Prüfungsordnung beifügen.

Das Regierungspräsidium leitet den Antrag dann an das Kultusministerium zur Entscheidung weiter.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 16.09.2014 freigegeben.

Frist

für die staatliche Anerkennung der Prüfungen: rechtzeitig vor Abnahme der Prüfungen

Gebühren

  • staatliche Anerkennung: 500 bis 1.000 Euro
  • Genehmigung der Prüfungsordnung: 150 bis 1.000 Euro

Informationen

Die staatliche Anerkennung einer Ergänzungsschule wird nur auf Antrag verliehen. Dadurch erhält die Schule das Recht, Prüfungen abzuhalten und Zeugnisse zu erteilen.

Eine Anerkennung gilt normalerweise unbefristet.

Hinweis: Privatschulen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums, in die sie als öffentliche Schulen fallen würden.

Unterlagen

Entwurf einer Prüfungsordnung

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Die Ergänzungsschule hat sich fünf Jahre lang bewährt.
    Von dieser Frist kann abgesehen werden,
    • wenn eine bereits anerkannte Ergänzungsschule ausgebaut wird oder
    • wenn der Träger einer bestehenden staatlich anerkannten Ergänzungsschule eine weitere Ergänzungsschule derselben Schulart einrichtet.
  • Dem Unterricht liegt ein von der Schulaufsichtsbehörde genehmigter Lehrplan zugrunde.
  • Es muss ein besonderes pädagogisches oder sonstiges staatliches Interesse an der Schule bestehen. Das ist besonders dann der Fall, wenn
    • entsprechende öffentliche Schulen nur deshalb nicht errichtet werden, weil bereits eine private Ergänzungsschule vorhanden ist oder
    • die Schule in bedeutsamer Weise dem öffentlichen Wohle dient.

Hinweis: Eine Ergänzungsschule darf ohne staatliche Anerkennung Prüfungen abnehmen und Zeugnisse ausstellen. Die Zeugnisse dürfen jedoch keinen Zusatz enthalten, der auf eine staatliche Anerkennung hinweist.

Zuständigkeit

das Kultusministerium

Hinweis: Sie müssen den Antrag über das Regierungspräsidium einreichen.