Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Erziehungsberatung in Anspruch nehmen

Ablauf

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin beim zuständigen Jugendamt oder bei einer Erziehungsberatungsstelle – möglicherweise gemeinsam mit Ihrem Kind.

Kommen die Fachkräfte zur Ansicht, dass zusätzliche Hilfsmaßnahmen (z.B. Erziehungsbeistand, Erziehung in einer Tagesgruppe, sozialpädagogische Familienhilfe) nötig sind, können Sie diese beim zuständigen Jugendamt beantragen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 11.05.2012 freigegeben.

Gebühren

Für die Erziehungsberatung entstehen Ihnen keine Kosten.

Informationen

Zwischen Ihnen und Ihren Kindern kommt es häufig zu Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten? Oder haben Sie das Gefühl, mit Ihren Kindern nicht mehr zurechtzukommen? Dann können Sie eine Erziehungsberatung in Anspruch nehmen.

Diese bieten sowohl Jugendämter als auch Erziehungsberatungsstellen an. Sie soll helfen,

  • zwischen Ihnen und Ihren Kindern wieder eine Gesprächsbasis zu schaffen,
  • Konflikte in der Erziehung zu lösen und
  • weitere schwerwiegende Probleme zu verhindern.

Unterlagen

Für die Erziehungsberatung sind in der Regel keine Unterlagen nötig. Werden bei der Beratung weitere Hilfsmaßnahmen beschlossen, informiert Sie das Jugendamt über erforderliche Unterlagen und Nachweise.

Zuständigkeit

Jugendamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.