Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen

Ablauf

Sie können die Eintragung eines Kulturdenkmals bei der zuständigen Stelle veranlassen. Zuständige Stelle ist das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk das Kulturdenkmal liegt.

Für eine Beratung wenden Sie sich je nach Ort, in dem das Kulturdenkmal liegt, an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beziehungsweise das Landratsamt.

Die meisten Kulturdenkmale werden auf Veranlassung der Behörden in das Denkmalbuch eingetragen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 20.03.2012 freigegeben.

Frist

keine

Gebühren

keine

Informationen

Die Denkmalliste verzeichnet geschützte Kulturdenkmale. In das Denkmalbuch werden Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung eingetragen. Sie erhalten dadurch einen zusätzlichen Schutz.

Die höhere Denkmalschutzbehörde stellt die besondere Bedeutung eines Kulturdenkmals fest.

Das Denkmalbuch enthält die folgenden Angaben:

  • Bezeichnung des Kulturdenkmals
  • Lage
  • charakteristische Merkmale (warum das Objekt denkmalwürdig ist)
  • Tag der Eintragung

Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Eintragung sind:

  • Das Kulturdenkmal hat in besonderem Maß
    • wissenschaftliche,
    • künstlerische oder
    • heimatgeschichtliche Bedeutung.
  • Aufgrund dieser Bedeutung besteht ein gesteigertes öffentliches Interesse an seiner Erhaltung.

Zuständigkeit

  • für die Eintragung: das Regierungspräsidium (als höhere Denkmalschutzbehörde), in dessen Bezirk das Kulturdenkmal gelegen ist
  • für die Beratung: die untere Denkmalschutzbehörde
    Untere Denkmalschutzbehörde ist, je nach Ort, in dem das Kulturdenkmal liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.