Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Bildungskredit beantragen

Ablauf

Sie müssen den Bildungskredit schriftlich beim Bundesverwaltungsamt beantragen. Dort können Sie das Antragsformular anfordern oder Sie füllen es direkt auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes aus. In diesem Fall müssen Sie die erforderlichen Unterlagen auf dem Postweg nachreichen.

Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Im Fall der Bewilligung erhalten Sie zusätzlich ein Vertragsangebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Mit Ihrer Unterschrift nehmen Sie die Konditionen an. Die Unterschrift müssen Sie durch ein Amt bestätigen lassen (z.B. das Studentenwerk). Trifft der unterschriebene Vertrag innerhalb der vorgesehenen Frist bei der KfW ein, ist der Kreditvertrag zustande gekommen.

Hinweis: Die Frist, innerhalb derer der unterschriebene Vertrag vorliegen muss, finden Sie im Bewilligungsbescheid.

Im weiteren Verlauf (z.B. Abschluss des Vertrags, Ratenzahlung, Rückforderung) ist die Kreditanstalt für Sie zuständig.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 09.08.2012 freigegeben.

Gebühren

keine

Informationen

Der Bildungskredit ist ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit für Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen. Sie können ihn auch neben einer Förderung nach dem BAföG in Anspruch nehmen.

Ihr Einkommen und Vermögen oder das Ihrer Eltern spielt bei der Bewilligung keine Rolle. Sie müssen keine Sicherheiten nachweisen.

Achtung: Ein Rechtsanspruch auf den Bildungskredit besteht nicht. Anders als beim BAföG handelt es sich um ein Programm mit einem vorgegebenen Budget.

Die Laufzeit beträgt höchstens 24 Monate. Sie können den Bildungskredit nur bis zum Ende des zwölften Studiensemesters in Anspruch nehmen. Sie können den Bildungskredit auch noch danach erhalten, wenn Sie Ihre Ausbildung innerhalb von längstens 24 Monaten nach Bewilligung abschließen.

Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können Sie bis zu 24 Monatsraten von je 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro erhalten. Diese erhalten Sie monatlich im Voraus. Wenn Sie einen entsprechenden Bedarf nachweisen, können Sie einmalig - neben der monatlichen Zahlung - im Voraus einen Teil des Kredits bis zur Höhe von 3.600 Euro erhalten. Insgesamt dürfen die Leistungen 7.200 Euro nicht überschreiten.

Für das Darlehen fallen vom Tag der Auszahlung an Zinsen an. Bis zum Beginn der Rückzahlung werden diese gestundet.

Hinweis: Über den Zinssatz können Sie sich auf den Internetseiten der  Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informieren.

Die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach der ersten Auszahlung. Pro Monat müssen Sie 120 Euro zurückzahlen. Die Kreditanstalt zieht die Rückzahlungsraten vierteljährlich am Quartalsende ein. Außerordentliche Rückzahlungen sind jederzeit und in beliebiger Höhe möglich. Wenn Sie eine erneute Förderung für einen weiteren Ausbildungsabschnitt erhalten, werden die Rückzahlungsraten gestundet.

Text

Für weitere Fragen können Sie sich an die Bildungskredit-Hotline unter 0188/8358-4492 wenden.

Unterlagen

  • beidseitige Kopie des Personalausweises
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Zeugnis über die bestandene Zwischenprüfung des fortzusetzenden Studiengangs oder
  • wenn es keine Zwischenprüfung gibt: schriftliche Erklärung Ihrer Ausbildungsstätte, dass
    • in Ihrem Studiengang keine Zwischenprüfung vorgesehen ist und
    • Sie die üblichen Leistungen der ersten beiden Ausbildungsjahre erbracht haben
  • Nachweis, dass Sie
    • ein Master-, Magister oder postgraduales Diplomstudium im Sinne des Hochschulrahmengesetzes oder
    • ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium betreiben
    • bei Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium: zusätzlich Zeugnis über den Abschluss des Grundstudiums
  • bei Praktikum:
    • Nachweis über die Dauer des Praktikums
    • Nachweis, wie das Praktikum mit dem Studium zusammenhängt (im Falle eines Auslandspraktikums mit deutscher Übersetzung)

bei Schülern:

  • beidseitige Kopie des Personalausweises
  • eine aktuell ausgestellte Schulbescheinigung (nicht älter als 3 Monate), der die Gesamtdauer und der angestrebte Abschluss zu entnehmen ist;
  • falls zutreffend: einen Nachweis über einen bereits vorhandenen Berufsabschluss, wenn Ihre Ausbildung mit einem allgemeinbildenden Abschluss (z.B. Abitur) endet.

Voraussetzungen

Persönliche Voraussetzungen sind:

  • Sie sind zwischen 18 und 36 Jahre alt.
  • Volljährige Schüler/innen im vorletzten und letzten Jahr der Ausbildung, wenn sie
    • bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder
    • diesen mit dem erfolgreichen Abschluss ihrer gegenwärtigen schulischen Ausbildung erlangen werden.
  • Studierende, die
    • die Zwischenprüfung ihres Studiengangs bestanden haben, für die Fortsetzung dieses Studiengangs,
    • ohne vorgegebene Zwischenprüfung eine schriftliche Erklärung der Ausbildungsstätte vorlegen, dass sie die üblichen Leistungen mindestens der ersten beiden Ausbildungsjahre erbracht haben,
    • den ersten Teil eines Konsekutiv-Studiengangs erfolgreich abgeschlossen haben, für die Fortsetzung dieses Studiengangs, oder
    • bereits über einen Abschluss in einem grundständigen Studiengang verfügen, für einen postgradualen Studiengang, z.B. Masterstudiengang,
    • ein in- oder ausländisches Praktikum absolvieren (auch außerhalb Europas) im Rahmen des Studiums.

Achtung: Studieren Sie im Ausland, muss die ausländische Ausbildungsstätte einer inländischen gleichwertig sein.

Zuständigkeit

das Bundesverwaltungsamt