Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Bewerbung für den freiwilligen Wehrdienst

Ablauf

Die Bewerbung erfolgt formlos. Antragsformulare oder bestimmte Bewerbungsunterlagen sind nicht vorgesehen.

Hinweis: Besonderheiten für Bewerberinnen gibt es nicht.

Für den freiwilligen Wehrdienst Interessierte werden zu einem Beratungsgespräch eingeladen. Im Anschluss daran folgt die Eignungsfeststellung. Nach positiv verlaufener Eignungsfeststellung werden die Bewerberinnen oder Bewerber für den freiwilligen Wehrdienst eingeplant, wobei Wünschen soweit wie möglich entsprochen wird.

Die Bewerberinnen oder Bewerber erhalten keinen Einberufungsbescheid, sondern eine sogenannte Mitteilung zum Dienstantritt des freiwilligen Wehrdienstes. Das Wehrdienstverhältnis wird mit dem Zeitpunkt des Dienstantritts begründet.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Wehrbereichsverwaltung Süd hat dessen ausführliche Fassung am 17.04.2012 freigegeben.

Gebühren

keine

Informationen

Sowohl Männer als auch Frauen können sich für eine Verpflichtung zum freiwilligen Wehrdienst bei der Bundeswehr bewerben.

Tipp: Informieren Sie sich im Voraus bei den Beraterinnen und Beratern des für Sie zuständigen Kreiswehrersatzamtes oder nutzen Sie die kostenfreie Karriere-Hotline 0800/98 00 880.

Text

Weitere Informationen zum freiwilligen Wehrdienst bietet Ihnen auch das Karriereportal der Bundeswehr und der Flyer "Freiwilliger Wehrdienst".

Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

  • mindestens 17 Jahre alt
  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • bei minderjährigen Bewerberinnen und Bewerbern: Beendigung der Vollzeitschulpflicht, Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
  • Eignungsfeststellung (ärztliche Untersuchung, psychologische Eignungsuntersuchung)

Zuständigkeit

das Kreiswehrersatzamt